Werbung:BGH: Firmen müssen Begriff „klimaneutral“ erklären

Zukünftig müssen Firmen auf ihren Produkten erklären, was genau unter dem Label "klimaneutral" zu verstehen ist. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa)

Der Süßwarenhersteller Katjes hatte damit geworben, seine Produkte seien klimaneutral. Dabei unterstützt das Unternehmen lediglich Klimaschutzprojekte. Der Bundesgerichtshof erklärt die Werbung nun für unzulässig.

Der Bundesgerichtshof hat Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ eingeschränkt. Sie ist unzulässig, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass das Unternehmen lediglich Klimaschutzprojekte zum Ausgleich der entstehenden Treibhausgase leistet, wie die Karlsruher Richter entschieden. Ohne den Hinweis sei die Werbung irreführend, denn der Begriff „klimaneutral“ sei mehrdeutig. Mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil hatte eine Unterlassungsklage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Süßwarenhersteller Katjes Erfolg. Die Vorinstanzen hatten die Klage der Wettbewerbshüter abgewiesen.

Es ist das erste Mal, dass der BGH über die Verwendung des Begriffs „klimaneutral“ in der Werbung entschied. Katjes warb in einer Fachzeitung mit der Aussage, das Unternehmen produziere seit 2021 alle Produkte klimaneutral. Dabei läuft die Herstellung selbst nicht klimaneutral ab, das Unternehmen unterstützt dagegen Klimaschutzprojekte. Im Logo der Produkte, das den Begriff „klimaneutral“ enthielt, wurde dazu auf eine Internetseite verwiesen.

Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH entschied, der Begriff „klimaneutral“ könne sowohl im Sinne einer Verringerung des Klimagases CO₂ bei der Produktion verstanden werden, aber auch als bloße Kompensation der entstehenden Treibhausgase. Bei umweltbezogener Werbung gebe es aber ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis über Bedeutung und Inhalt der Begriffe. Deshalb müsse bereits in der Werbung selbst klargestellt werden, welche Bedeutung maßgeblich sei. Hinweise außerhalb der Werbung genügten nicht. „Die Irreführung ist auch relevant, weil eine vermeintliche Klimaneutralität für die Kaufentscheidung des Verbrauchers von erheblicher Bedeutung ist“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in der Urteilsverkündung.

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