Selbst eine völlig heruntergekommene Immobilie muss voraussichtlich von der Eigentümergemeinschaft saniert werden, wenn sonst die weitere Nutzung unmöglich wäre. Auf dieses Urteil steuert der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit aus Augsburg zu. Laut Gesetz entfällt zwar die Sanierungspflicht, wenn ein Gebäude "zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört" ist. Damit dürften aber nur echte Zerstörungen durch Feuer oder Überflutung gemeint sein, wie Vorsitzende Richterin Christina Stresemann in Karlsruhe sagte - und kein Verfall. Die endgültige Entscheidung soll am 15. Oktober verkündet werden (Az. V ZR 225/20)
BGH:Urteil zu Schrottimmobilien
© SZ vom 18.09.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Lesen Sie mehr zum Thema