BGH-Urteil:Gegen die guten Sitten

Volkswagen hat Hunderttausende Kläger im Abgas-Skandal mit Vergleichen abgespeist. Nun urteilt der BGH, dass für manipulierte Diesel Schadenersatz zu leisten ist.

Von Angelika Slavik

So ein Höchstgericht neigt ja traditionell nicht zu blumiger Sprache, aber das, was Volkswagen am Montagvormittag vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu hören bekam, war heftig. Nicht nur sei das Verhalten des Konzern rechtlich "als sittenwidrig zu klassifizieren", der Autohersteller habe mit dem Dieselbetrug "gegen die Mindestanforderung im Rechts- und Geschäftsverkehr" verstoßen. Die Genehmigung für die Autos habe er beim Kraftfahrtbundesamt KBA "durch arglistige Täuschung" erschlichen. Der Betrug basiere auf einer "strategischen Unternehmensentscheidung" und allein schon deshalb müsse man davon ausgehen, dass der Vorstand von den Manipulationen gewusst habe. Das sitzt.

Und damit ist erstmals entschieden: Volkswagen muss den Käufern manipulierter Dieselautos Schadenersatz bezahlen. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Erstattung des Kaufpreises, abzüglich einer Pauschale für die bereits gefahrenen Kilometer.

Es ist das erste Mal, dass der BGH zu dieser Frage urteilt - denn bisher hatte VW sich mit mehreren Zehntausend Klägern verglichen, um ein Grundsatzurteil zu vermeiden. Auch die Musterfeststellungsklage endete erst vor wenigen Wochen mit einem Vergleichh für etwa 260.000 Besitzer von Dieselautos. Nun ist klar: Für sie wäre deutlich mehr Geld zu holen gewesen.

Konkret verhandelt wurde in Karlsruhe über den Fall des Frührentners Herbert Gilbert aus Rheinland-Pfalz, der Anfang 2014 einen gebrauchten VW Sharan für 31.490 Euro gebraucht gekauft hatte. Diesen Kauf hätte der Kläger nie getätigt, hätte er von den illegalen Abschalteinrichtungen im Motor gewusst, sagte Richter Stephan Seiters, Vorsitzender des VI. Zivilsenats in der Urteilsbegründung. Bei der Berechnung der Summe, die VW den Kunden zahlen muss, werden außerdem Zinsen fällig: Fünf Prozentpunkte zusätzlich zum Basiszinssatz der EZB.

Volkswagen will "eine einfache und pragmatische" Lösung anbieten

Auch wenn Volkswagen schon viele Kläger mit Vergleichen abgefunden hat, hat das Urteil immer noch Folgen für viele anhängige Verfahren: Etwa 60.000 Prozesse von enttäuschten Kunden laufen noch, heißt es bei VW. In allen Fällen, die mit dem nun verhandelten vergleichbar sind, werden sich die Richter am BGH-Urteil orientieren.

Volkswagen kündigte aber bereits an, man wolle diesen Klägern "eine einfache und pragmatische" Lösung anbieten - soll heißen: VW wird diesen Kunden eine Vergleichssumme anbieten, die wohl unter der Summe liegt, die sie bei einem Urteil zugesprochen bekommen würden. Dafür können die Kläger dann bei einem solchen Vergleich den Wagen behalten. Denn das BGH-Urteil jetzt bedeutet grundsätzlich das Recht der Kunden auf eine Rückabwicklung des Kaufs - sie müssten das Auto aber dann VW zurückgeben. Daran hat der Konzern aber wenig Interesse, und zahlreiche Autobesitzer womöglich auch nicht.

Volkswagen hört also harte Worte vor Gericht - dennoch ist die Taktik des Konzerns in Teilen aufgegangen. Denn durch das jahrlange Verzögern eines höchstrichterlichen Urteils waren viele Kläger entnervt und haben sich auf Vergleiche eingelassen, bei denen VW wohl weit weniger bezahlt hat, als der BGH nun für angemessen festgestellt hat. Die 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gehören auch dazu.

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