BGH-Urteil:Rückzahlung für Privatversicherte

Von Ilse Schlingensiepen, Köln

Schlappe für die privaten Krankenversicherer (PKV): Wegen unzureichender Begründung von Beitragserhöhungen muss die Axa Krankenversicherung Kunden zu viel gezahlte Beiträge zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in zwei Fällen entschieden (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19).

Steigende Beiträge sind ein Reizthema in der PKV. Die Versicherer sind bei Beitragserhöhungen an einen festen Mechanismus gebunden. Er führt häufig dazu, dass die Prämien über eine gewisse Zeit vergleichsweise stabil bleiben, dann aber sprunghaft steigen. Entsprechend groß ist der Ärger. Manche Kunden gehen gerichtlich gegen die Erhöhungen vor.

Zwei haben sich jetzt in der höchsten Instanz durchgesetzt. Die Versicherer müssen erklären, warum eine Erhöhung notwendig ist, zum Beispiel wegen gestiegener Leistungsausgaben. "Eine allgemeine Mitteilung, die nur die gesetzlichen Voraussetzungen der Beitragserhöhung wiedergibt, genügt danach nicht", so der BGH.

Da die Axa 2014, 2015 und 2016 diese Anforderungen nicht erfüllt hat, muss sie die dadurch unrechtmäßig gewordenen Erhöhungen zurückzahlen.

"Das entspricht dem, was wir seit Jahren sagen und ist ein gutes Urteil für die Versicherungsnehmer", sagte der Berliner Anwalt Knut Pilz, der einen der Kläger vertritt. Das BGH-Urteil lasse sich auf viele PKV-Unternehmen übertragen. "Es handelt sich um ein Grundsatzurteil", sagte er. Pilz rechnet damit, dass viele Privatversicherte Prämien zurückfordern werden.

Die Axa verweist darauf, dass die seit 2017 verschickten Kundenschreiben den formellen Anforderungen genügen. Zur inhaltlichen Richtigkeit der Anpassungen von 2014 bis 2016 habe der BGH nicht geurteilt.

© SZ vom 17.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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