BGH-Urteil:Riester-Verträge nicht pfändbar

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Voraussetzung ist dem Bundesgerichtshof zufolge allerdings, dass die Sparer eine staatliche Zulage beantragt haben.

Von WOLFGANG JANISCH, Karlsruhe

Riester-Verträge zur Alterssicherung sind im Falle einer Insolvenz unpfändbar - aber nur dann, wenn der Sparer tatsächlich eine staatliche Zulage beantragt hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Geklagt hatte ein Insolvenzverwalter, es ging um einen mit 333 Euro angesparten Riester-Vertrag einer Frau aus Aschaffenburg mit der Allianz-Versicherung - der Rückkaufwert lag bei 173 Euro. Als die Frau 2015 insolvent wurde, kündigte der Insolvenzverwalter ihren Vertrag. (Az: IX ZR 21/17)

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