Gesundheit:BGH enttäuscht Privatversicherte

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Die Prämien für eine private Krankenversicherungen steigen durchschnittlich um 2,8 Prozent pro Jahr. (Foto: dpa)
  • Der Bundesgerichtshof hat in einer umstrittenen Frage klar zugunsten der privaten Krankenversicherungen entschieden.
  • Es geht dabei um Beitragserhöhungen und die Gutachter, die diese Erhöhungen beurteilt hatten.
  • Zahlreiche Privatversicherte hatten bisher erfolgreich vor Gericht geklagt. Das Grundsatzurteil ist für sie nun ein Rückschlag.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe, und Ilse Schlingensiepen, Karlsruhe

Viele privat Krankenversicherte haben in den vergangenen Jahren gegen Beitragserhöhungen geklagt - vor den unteren Instanzen oft mit Erfolg. Doch nun sind ihre Chancen auf Rückzahlungen deutlich gesunken. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer heftig umstrittenen Frage klar zugunsten der privaten Krankenversicherungen (PKV) entschieden. Es geht dabei um die Unabhängigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Gutachter, von deren Genehmigung jede Beitragsanhebung abhängig ist.

Aus Sicht von Kritikern sind viele dieser "Treuhänder" allerdings nicht wirklich unabhängig, weil sie entweder ein finanzielles Interesse an versicherungsfreundlichen Entscheidungen hätten oder mit der Versicherungswirtschaft verwoben seien. Der BGH hat nun aber entschieden, dass deren Unabhängigkeit gerichtlich überhaupt nicht überprüft werden kann. Dies sicherzustellen, sei allein Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die für die behördliche Aufsicht zuständig ist.

Damit ist den Versicherungskunden ein wesentliches Argument aus der Hand geschlagen, mit dem sie in den vergangenen Jahren zahlreiche Prozesse gewonnen haben. Sie hatten argumentiert, die Unabhängigkeit der Treuhänder sei eine unabdingbare Voraussetzung jeder Beitragserhöhung und müsse daher gerichtlich überprüfbar sein. Bis 1994 waren die Erhöhungen sogar behördlich kontrolliert worden, und zwar durch die Bafin; erst eine Deregulierung des Versicherungswesens auf EU-Ebene brachte die Treuhänder ins Spiel.

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Im konkreten Fall ging es um Beitragserhöhungen der Axa-Krankenversicherung aus den Jahren 2012 und 2013. Der Anwalt des klagenden Kunden hatte die Unabhängigkeit in Abrede gestellt, weil der Treuhänder bereits seit fünfzehn Jahren sämtliche Prämienerhöhungen der Axa prüfe. Dafür, so schätzen die Kläger, erhalte er mindestens 150 000 Euro im Jahr, was vermutlich den Großteil seines Einkommens ausmache. Zudem war er in den 90er-Jahren für ein Jahr im Vorstand einer mit dem Axa-Konzern verbundenen Versicherung; aus dieser Zeit bezieht er noch eine Pension.

Nach Einschätzung des Fachanwalts Knut Pilz aus Berlin, der nach eigenen Angaben etwa 100 Urteile zugunsten Versicherungskunden erstritten hat, stecken die Treuhänder oft in Interessenkonflikten. Es gibt derer zwar nur 16 - überwiegend Versicherungsmathematiker, die früher selbst bei Versicherungen angestellt waren -, aber ihre Verträge seien jederzeit kündbar. Die Bafin beschränke sich auf die Prüfung formaler Aspekte und nehme diese finanziellen Abhängigkeiten nicht in den Blick.

Tatsächlich hat die Bafin in den vergangenen zehn Jahren nur einen einzigen Treuhänder abgelehnt - weil dieser vom Unternehmen, das er prüfen sollte, eine Altersversorgung bezog. Rechtsanwalt Ralph Schmitt, der den Kläger vor dem BGH vertrat, argumentierte, der Gesetzgeber habe den "unabhängigen Treuhänder" eigentlich zum Schutz der Versicherungskunden eingebaut.

Der BGH dagegen ist der Ansicht, dass die vorgeschriebene Prüfung durch einen Experten nicht so sehr dem einzelnen Kunden diene, sondern der Gesamtheit der Versicherten. "Der Kunde muss sich darauf verlassen können, dass die Versicherung über einen sehr langen Zeitraum Leistungen für alle erbringt", sagt die Senatsvorsitzende Barbara Mayen. Würde eine Erhöhung allein wegen fehlender Unabhängigkeit des Treuhänders verworfen, drohten Störungen der Beitragsstabilität. Die Kunden seien zudem nicht schutzlos, weil sie die Anhebung der Beiträge inhaltlich in vollem Umfang gerichtlich prüfen lassen könnten. Das Verfahren wurde an das Landgericht Potsdam zurückverwiesen, das den neuen Beitrag möglicherweise noch einmal nach den Regeln der Versicherungsmathematik unter die Lupe nehmen muss.

Starke Prämienerhöhungen sorgen für Ärger

Für Ärger sorgen Prämienerhöhungen vor allem deshalb, weil es häufig zu großen Sprüngen kommt - die Versicherten bekommen einige Jahre überhaupt keine Prämienerhöhung, und dann steigen die Beiträge plötzlich im zweistelligen Prozentbereich. Das ist auf die Kalkulationsgrundlagen in der PKV zurückzuführen. Die Krankenversicherer dürfen die Prämien erst anpassen, wenn sogenannte auslösende Faktoren anspringen. Das sind einerseits Veränderungen in der Sterblichkeit, andererseits - und das ist der wichtigste Punkt - die Steigerung der Leistungsausgaben.

Ist nach einem dieser Punkte eine Erhöhung angezeigt, dann muss der Versicherer bei der Kalkulation auch alle anderen Faktoren berücksichtigen, die Einfluss auf die Höhe der Prämien haben. In der jüngsten Vergangenheit ist das vor allem die Zinsentwicklung. Die PKV und die Deutsche Aktuarvereinigung machen sich deshalb seit Längerem für eine Änderung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen stark. Sie soll es den Unternehmen ermöglichen, die Prämien regelmäßiger und mit weniger Sprüngen anzupassen.

Über alle Unternehmen und Tarife hinweg sind die Prämien in der privaten Vollversicherung nach einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV von 2009 bis 2019 im Schnitt um 2,8 Prozent pro Jahr gestiegen, die Werte für 2018 und 2019 sind dabei geschätzt. In der gesetzlichen Krankenversicherung gab es im selben Zeitraum ein Plus von durchschnittlich 3,3 Prozent. Die Durchschnittszahlen sagen allerdings nichts über einzelne Unternehmen und einzelne Tarife aus, dort kann es durchaus drastische Ausreißer geben. Für 2019 hat der PKV-Verband die durchschnittliche Anpassung in der Vollversicherung mit 1,9 Prozent beziffert.

© SZ vom 20.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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