Prämiensparen, das war eine beliebte Anlageform der 1990er- und der Nullerjahre für Sparer mit langem Atem. 15 Jahre lang konnten sie zusehen, wie die Prämien durch Programme wie „Vorsorgesparen“ oder „Bonusplan“ wuchsen, und obendrauf gab es Zinsen – je nach Marktlage angepasst von den Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken. Das schien in Zeiten hoher Zinsen kein Problem zu sein, doch mit der heraufziehenden Niedrigzinsphase drückten die Kreditinstitute den Zinssatz – und zwar nach Belieben, denn in den Verträgen standen dazu nur spröde Sätze wie „Die Spareinlage wird variabel verzinst“. Das schien den Banken freie Hand zu geben. Und so wurden die langfristigen Sparer, jedenfalls viele von ihnen, eher zu ausdauernden Klägern. 20 Jahre ist es her, dass der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals eine solche Zinsklausel für unwirksam erklärt hat. An diesem Dienstag hat der BGH nun einen Schlusspunkt gesetzt: Tausende, wahrscheinlich Zehntausende Sparer können wegen der rechtswidrigen Klauseln von den Kreditinstituten Geld zurückfordern.
BGH-Urteil:Erfolg für Prämiensparer
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Prämiensparer wegen unwirksamer Zinsklauseln Geld von Sparkassen und Volksbanken zurückfordern können. Dabei geht es um Milliarden Euro.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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