BGH-Urteil zum KlimaschutzDas Verbrenner-Aus ist Sache der Politik, nicht der Gerichte

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Stein des Anstoßes: Verbrenner-Autos, die mit ihren Emissionen zur Klimaerwärmung beitragen.
Stein des Anstoßes: Verbrenner-Autos, die mit ihren Emissionen zur Klimaerwärmung beitragen. Christoph Schmidt

Die Deutschen Umwelthilfe wollte durchsetzen, dass Mercedes und BMW ab 2030 keine Verbrenner mehr produzieren dürfen. Der Bundesgerichtshof hat die Klage abgewiesen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

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Zum Wochenanfang feierten Umweltverbände einen kleinen Jahrestag: Am 24. März 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Freiheit künftiger Generationen schon heute durch wirksamen Klimaschutz gesichert werden müsse; veröffentlicht wurde der legendäre Beschluss ein paar Wochen später. An diesem Montag hat nun der ebenfalls in Karlsruhe ansässige Bundesgerichtshof (BGH) über eine Klimaklage gegen Mercedes und BMW entschieden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wollte gerichtlich ein Verbrenner-Aus für das Jahr 2030 durchsetzen, und zwar mit den Argumenten des Jahres 2021 – dem intertemporalen Freiheitsschutz. Doch Jahrestag hin oder her, dieses Mal hat es nicht geklappt: Der BGH hat die Klagen gegen die Automobilkonzerne abgewiesen.

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