BGH-Urteil:Das ist Meinungsfreiheit

Amazon

Kritiker werfen dem Onlinehändler Amazon vor, mit findigen Tricks seine Steuerlast in Europa zu drücken. Die EU-Kommission will die Regeln vereinheitlichen.

(Foto: Christoph Schmidt/dpa)

Onlinehändler haften nicht für irreführende Kundenbewertungen.

Von Michael Kläsgen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag die Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb gegen eine Firma abgelehnt, die sogenannte "Kinesiologie Tapes" auf Amazon anbot. Die Firma hatte ihr Produkt anfangs mit Slogans wie "Kleben Sie den Schmerz einfach weg" beworben, obwohl eine schmerzlindernde Wirkung wissenschaftlich nicht erwiesen war. Später ließ sie die Werbung nach einer Beschwerde zwar weg, es tauchten aber überschwänglich gute Rezensionen von Kunden auf. War daran etwas faul? Der Verband sah darin nicht nur die abgegebene Unterlassungserklärung verletzt. Die Firma sollte auch Abmahnkosten und eine Vertragsstrafe zahlen. Nach Ansicht des Verbandes hätte der Händler die Löschung der Bewertungen veranlassen oder das Produkt gleich ganz von der Website nehmen müssen.

Der BGH urteilte nun, dass Händler grundsätzlich nicht für Kundenbewertungen auf Amazon haften, auch wenn diese irreführend sind. Das Gericht lehnte auch die Zahlung einer Vertragsstrafe ab. Kundenbewertungen seien erkennbar vom Angebot auf dem Online-Marktplatz Amazon getrennt und Nutzer würden diese auch nicht dem Verkäufer zurechnen, lautet die Begründung. Zuvor hatten das Landgericht Essen und das Oberlandesgericht Hamm die Klage des Verbandes abgewiesen. Diese Entscheidungen wurden jetzt vom BGH in letzter Instanz bestätigt. Dabei spielte auch eine Rolle, dass von dem Produkt keine Gesundheitsgefährdung ausgehe. Daher musste der BGH nicht zwischen dem Rechtsgut der öffentlichen Gesundheit und der Informationsfreiheit von Kunden abwägen.

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