Diesel-SkandalBGH bestätigt Urteil gegen Ex-Audi-Boss Rupert Stadler

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Rupert Stadler im Gericht in München: Im Sommer 2023 war der frühere Audi-Chef zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Rupert Stadler im Gericht in München: Im Sommer 2023 war der frühere Audi-Chef zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (Foto: Matthias Schrader/dpa)

Mehr als zehn Jahre nachdem der Diesel-Skandal im VW-Konzern aufgeflogen ist, steht fest: Die Strafe gegen den langjährigen Chef von Audi war rechtens.

Von Stephan Radomsky

Es ist das Ende einer jahrelangen juristischen Saga. Nach 172 Verhandlungstagen in München und weiteren fast zweieinhalb Jahren beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht fest: Das Verfahren gegen den langjährigen Audi-Boss Rupert Stadler, 62, und zwei weitere Angeklagte im Diesel-Skandal ist abgeschlossen, die Urteile sind rechtskräftig. Das hat der BGH am Freitag mitgeteilt.

Bereits im Sommer 2023 waren Stadler und zwei frühere Untergebene nach einem langen Verfahren vom Landgericht München II wegen Betrugs im Abgasskandal zu Bewährungsstrafen und Geldauflagen verurteilt worden. Allein Stadler sollte demnach insgesamt 1,1 Millionen Euro zahlen. Das war Teil eines Deals, den seine Anwälte zuvor mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft ausgehandelt hatten: Im Gegenzug für ein Geständnis sollte dem Top-Manager von einst eine Gefängnisstrafe erspart bleiben. Trotzdem war es das erste Mal, dass mit Stadler im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre ein früherer Konzernvorstand von Volkswagen strafrechtlich belangt wurde.

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Jahrelang hatten zuvor sowohl er als auch der mitangeklagte Wolfgang Hatz, einst Chef der Motorenentwicklung und später Porsche-Vorstand, ihre Unschuld beteuert. Dass Audi über Jahre hinweg Dieselmotoren so frisiert hatte, dass sie nur auf dem Prüfstand die Vorgaben für die Abgase erfüllten, auf der Straße aber nicht, damit hätten sie nichts zu tun gehabt und nichts davon gewusst.

Dass vor allem Stadler dann trotz des eigentlich abgesprochenen Urteils doch noch vor den BGH zog, wurde in Justizkreisen vor allem als taktisches Manöver gewertet: Die Revision war für ihn ohne Risiko, da nur er, aber nicht die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vorging. Es konnte deshalb nicht schlechter werden für ihn. Und solange ein Urteil nicht rechtskräftig ist, müssen die Angeklagten auch nicht in anderen Verfahren aussagen. Ein weiterer Vorteil, angesichts der vielen Verfahren im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal.

Darauf wird sich Stadler nun nicht mehr stützen können, wenn etwa im kommenden Februar in München ein weiterer Strafprozess gegen drei frühere hochrangige Audi-Manager startet. Die BGH-Richter jedenfalls fanden keine Fehler im Urteil aus München und verwarfen deshalb die Revisionen der ehemaligen Audianer. „Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen“, heißt es dazu nüchtern in der Mitteilung des Gerichts.

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