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BGH:Reiserücktritt geht zum EuGH

Pauschalurlauber, die bei Ausbruch von Corona eine gebuchte Reise gekündigt haben, müssen weiter auf eine höchstrichterliche Entscheidung zu etwaigen Stornogebühren warten. Der zuständige Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) gab am Dienstag in Karlsruhe bekannt, dass er in der Frage zunächst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschaltet. Ein Recht auf kostenlose Stornierung gibt es nur, wenn - so heißt es im Gesetz - "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" die Reise ) erheblich beeinträchtigen. Die BGH-Richter wollen von ihren Luxemburger Kollegen wissen, ob es hierbei allein auf den Zeitpunkt des Rücktritts oder auch auf die spätere Entwicklung ankommt.

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SZ vom 03.08.2022 / dpa
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