Süddeutsche Zeitung

BGH-Entscheidung:Erst Lust, dann Frust - Volkert muss in den Knast

Keine Chance auf Verschonung: Der frühere VW-Betriebsratsvorsitzende Volkert geht ins Gefängnis - wegen seiner Verstrickung in die VW-Korruptionsaffäre inklusive Lustreisen.

Gehofft, gekämpft und doch verloren: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafe gegen den ehemaligen VW-Betriebsratschef Klaus Volkert in der VW-Korruptionsaffäre bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom Februar 2008 rechtskräftig, wie der 5. Strafsenat des BGH mitteilte.

In dem Prozess um Lustreisen und Schmiergeldzahlungen hatte die Braunschweiger Wirtschaftstrafkammer Volkert wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue sowie des Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz schuldig gesprochen.

Zwischen 1994 und 2004 verlangte und erhielt der damalige Betriebsratsvorsitzende insgesamt rund zwei Millionen Euro als sogenannte Sonderbonuszahlungen. Auch seiner brasilianischen Geliebten verschaffte er über Scheinverträge ein Einkommen von rund 400.000 Euro.

Volkerts Anwalt hatte in der Revisionsverhandlung vor dem BGH das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer vor allem mit dem Argument angegriffen, sein Mandant könne wohl kaum härter bestraft werden als der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz, der die Zahlungen veranlasst hatte und wegen Untreue zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

Härtere Strafen abgelehnt

Dem hielt der BGH-Senat entgegen, die Braunschweiger Richter hätten zu Recht darauf erkannt, dass sich Hartz im Gegensatz zu Volkert nicht selbst bereichert habe.

Auch die Revision der Staatsanwaltschaft, die eine noch härtere Strafe gegen Volkert angestrebt hatte, wurde verworfen. Bundesanwalt Stefan Schmandt hatte dies damit begründet, Volkert habe sich, da er auch Aufsichtsratsmitglied gewesen sei, ebenfalls der Untreue schuldig gemacht.

Damit habe Schmandt zwar beim Senat durchaus ein kleines Fragezeichen aufleuchten lassen können, letztlich sei man ihm aber nicht gefolgt, erklärte der Senatsvorsitzende Clemens Basdorf.

Schmandt zeigte sich nach dem Urteil dennoch zufrieden und sprach von einer ausgewogenen Entscheidung.

Mit dem BGH-Urteil scheiterte Volkerts Revision ebenso wie jene des Ex-Personalmanagers Klaus-Jürgen Gebauer, der zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden war.

Auch Revision gegen Gebauers Urteil erfolglos

Gebauer war derjenige gewesen, der auf Veranlassung von Hartz Bordellbesuche und Geschenke bezahlte und sich damit nach Überzeugung der Richter der Untreue und der Begünstigung schuldig gemacht hatte. Seine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe kam nach Auffassung des BGH rechtsfehlerfrei zustande, so dass seine Revision dagegen erfolglos bleiben musste.

Die VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten, Schmiergeld- und Bonuszahlung war 2005 ans Licht gekommen.

(Aktenzeichen: 5 StR 521/08)

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