Bevölkerung - Halle (Saale):Sachsen-Anhalter auskunftsfreudig beim Zensus 2022

Bevölkerung - Halle (Saale): "Zensus 2022" steht auf einem Tablet. Foto: Daniel Karmann/dpa/Illustration
"Zensus 2022" steht auf einem Tablet. Foto: Daniel Karmann/dpa/Illustration (Foto: dpa)

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Halle (dpa/sa) - Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt hat eine positive Bilanz der Befragungen im Rahmen des Zensus 2022 gezogen. Die Befragungen seien noch nicht vollständig beendet, teilte die Behörde auf Nachfrage mit. "Es zeichnet sich aber bis jetzt eine hohe Auskunftsbereitschaft ab." Die Beteiligung an der Haushaltsbefragung 2011 sei mit 99 Prozent sehr gut gewesen. Die Rücklaufquote bei der Gebäude- und Wohnungszählung im selben Jahr habe bei 98 Prozent gelegen. "Aktuelle Erhebungsdaten deuten auf vergleichbare Rücklaufquoten für den Zensus 2022 hin."

In Sachsen-Anhalt wurden den Angaben zufolge etwa zwölf Prozent aller Sachsen-Anhalter an insgesamt knapp 69.000 Anschriften persönlich befragt. Es gab jeweils etwa 5 bis 10 Minuten dauernde Interviews. Darüber hinaus gaben rund 1500 Einrichtungsleitungen von Gemeinschaftsunterkünften wie etwa Alten- und Pflegeheimen Auskunft über Bewohnerinnen und Bewohner.

Etwa 70 Prozent der Befragten erhielten zusätzlich ein Schreiben mit Zugangsdaten zum Online-Fragebogen mit weiteren Fragen. Dabei ging es beispielsweise um ihren Bildungsabschluss, Erwerbstätigkeit und Beruf. Rund 65 Prozent der befragten Bürger hätten ihre Meldung online abgegeben, hieß es.

Parallel zu der Haushaltsbefragung läuft die Gebäude- und Wohnungszählung. Das Statistische Landesamt hat dafür etwa 580.000 Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen befragt. Etwa 74 Prozent aller Meldungen seien per Online-Fragebogen abgegeben worden, die übrigen Meldungen per Papier-Fragebogen oder telefonisch über die Zensus-Hotline. "Die Rücklaufquoten beider Befragung sind ein zufriedenstellendes Ergebnis", resümierten die Statistiker.

Bei den Befragungen besteht Auskunftspflicht. Weil es Säumige bei der Gebäude- und Wohnungszählung gab, wurden im Anschluss an den Erst- und Erinnerungsversand etwa 39.000 Mahnbescheide verschickt, hieß es weiter. "Der Großteil der Säumigen ist der Auskunftsverpflichtung im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung mittlerweile nachgekommen", erklärte eine Sprecherin. Zwangsgelder seien bislang noch nicht verhängt worden.

Informationen zu den Mahnverfahren bei der Haushaltsbefragung hat das Statistische Landesamt nicht, denn dafür seien die kommunalen Erhebungsstellen zuständig. In den überwiegenden Fällen aber seien die erforderlichen Daten bei der persönlichen Befragung erhoben worden, so dass kein Mahnverfahren eingeleitet werden musste. Verlässliche Zahlen sind wichtig für viele Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie sind die Grundlage für die Planung von Wohnungen, Verkehrsnetzen oder auch Bildungseinrichtungen. Alle Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, Bevölkerungsdaten zu erfassen. Beim Zensus 2011 wurden 36.000 Menschen weniger gezählt als gemeldet waren.

Die ersten endgültigen Ergebnisse aus dem aktuellen Zensus werden den Angaben zufolge im November 2023 veröffentlicht. Danach seien weitere Auswertungen geplant.

© dpa-infocom, dpa:221120-99-588309/2

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