Schutz vor BetrugDiese große Änderung bei Überweisungen kommt im Herbst

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Wer Geld überweist, muss bisher nicht darauf achten, dass es den Empfängernamen auch wirklich gibt.
Wer Geld überweist, muss bisher nicht darauf achten, dass es den Empfängernamen auch wirklich gibt. Angelika Warmuth/Angelika Warmuth/dpa
  • Ab Oktober wird in der EU der Abgleich von IBAN und Empfängername bei Überweisungen verpflichtend, um Betrug zu verhindern.
  • Ein Ampelsystem soll Bankkunden über Übereinstimmungen oder Abweichungen zwischen IBAN und Namen informieren, wobei Überweisungen trotz Warnungen möglich bleiben.
  • Die neue Regelung soll Betrügereien erschweren, bei denen Opfer hohe Summen auf vermeintlich eigene Konten im Ausland überwiesen und dadurch ihr Erspartes verloren haben.
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Immer wieder verlieren Menschen hohe Summen, weil sie im Internet auf Betrüger hereinfallen. Von Oktober an gelten für Banken neue Regeln bei Überweisungen, die genau das verhindern sollen. Was sich für Kunden ändert – und warum das verwirrend wird.

Von Nils Heck, Köln

SZ bei Google bevorzugen

Joachim N. und Nina M. suchten eigentlich nur nach einer möglichst sicheren Anlage für ihr Erspartes im Internet, doch sie fanden einen Albtraum. Gut zwei Jahre ist es her, da fiel Joachim N. ein Anbieter für Festgeld ins Auge, der ihm seriös erschien und der realistische Zinsen für sein Geld anbot. Nach mehreren Gesprächen mit einem Berater überwies er in mehreren Chargen 250 000 Euro auf Konten in Spanien, wo diese schöne Renditen abwerfen sollten. Erst durch einen Zufall viele Wochen später stellte sich heraus: Das Geld ist weg. Joachim N. und Nina M. waren auf Betrüger hereingefallen.

So wie ihnen ging es in den vergangenen Jahren mutmaßlich Tausenden anderen Sparern aus Deutschland. Sie alle waren auf der Suche nach guten Tages- und Festgeldangeboten. Sie alle fielen auf Betrüger herein, die mit täuschend echten Webseiten, hochprofessionellen Papieren und deutschen Beratern das Vertrauen der Anleger weckten und sie schließlich dazu brachten, viel Geld auf ausländische Konten zu schieben. Im Fall von Joachim N. und Nina M. waren es Konten in Spanien. Dass die Masche so gut funktionierte, lag auch an einer klugen Täuschung der Gangster: Sie sagten den Opfern, sie sollen das Geld auf eine IBAN überweisen und als Empfänger den eigenen Namen angeben. Somit dachten die Betrogenen, das Konto würde auf ihren Namen laufen. Das erst machte den Betrug so wirklich glaubhaft.

IBAN und Empfänger wurden nicht abgeglichen: Das war ein Einfallstor für Verbrecher

Möglich war das aufgrund einer Gesetzeslücke. Denn in der EU war ein Abgleich von IBAN und Empfängername lange Zeit nicht verpflichtend. Wer Geld an Freunde oder Firmen geschickt hat, hätte genauso gut Donald Duck, Micky Maus oder Max Mustermann in die Empfangsadresse schreiben können. Die Überweisung wäre in den allermeisten Fällen trotzdem durchgegangen.

Jetzt soll eine neue EU-Verordnung genau diese Lücke schließen. Von Oktober dieses Jahres an wird nun der Abgleich von Name und IBAN verpflichtend für alle Banken. Schicken Bankkunden künftig Geld innerhalb des Euro-Raums, soll das Geldhaus die Kundinnen und Kunden darauf hinweisen, wenn IBAN und Name des Empfängers in ihren Systemen nicht übereinstimmen. Möchte ein Kunde beispielsweise 100 Euro an Heinz Müller schicken, müsste es eine kurze Rückmeldung im System geben, weil Müller in Banksystemen immer Mueller geschrieben wird. Hintergrund der Änderungen ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2024, die nun in Kraft tritt. Gültig wird die Regelung für den Euro-Raum bereits am 9. Oktober dieses Jahres, 2027 soll sie dann für die gesamte Europäische Union gelten. Wird Geld nach Großbritannien, in die Schweiz oder auch sonst ins Ausland geschickt, wird es wie bisher keine Empfängerüberprüfung geben.

Ein Ampelsystem soll Menschen schützen

Die neue Regelung gilt sowohl fürs Onlinebanking als auch für Offline-Überweisungen. Vor Ort führt dann ein Kundenberater die Überprüfung durch. Online werden Bankkunden wohl über ein Ampelsystem informiert. Leuchtet die Ampel grün, stimmen Name und IBAN überein. Leuchtet die Ampel gelb, gibt es kleinere Abweichungen wie einen falsch buchstabierten Namen. Und leuchtet die Ampel rot, stimmen IBAN und Name wirklich gar nicht überein. Wer trotz „roter Ampel“ eine Überweisung tätigen will, kann dies machen, wird dann aber von seiner Bank auf die Risiken und darauf hingewiesen, dass er im Zweifelsfall für diese Entscheidung haftet.

Für Verbraucher werden die neuen Regeln eine große Umstellung sein. Oftmals verschicken Menschen Geld an Personen oder Unternehmen, die tatsächlich anders heißen. Gingen die Zahlungen bisher an Freundin „Anne“ durch, muss man jetzt wissen, dass sie eigentlich „Anne-Marie“ heißt. Ansonsten gibt es einen Warnhinweis aufgrund des abweichenden Namens. Bei Firmen kann es zudem vorkommen, dass die Bank das Unternehmen nicht unter dem Namen der Firma führt, sondern dem des Inhabers. Im Onlinebanking würde ebenfalls eine Warnung auftauchen. Der Bankenverband rät in solchen Fällen, sich direkt an den Empfänger zu wenden und zu fragen, welcher Name korrekt wäre. Betrüger können ihren Opfern also nicht mehr vorgaukeln, dass das Konto auf ihren eigenen Namen läuft. Das dürfte Betrügereien erschweren, nicht aber unmöglich machen.

Für Nina M. und Joachim N. kommt die Regelung so oder so zu spät. Bald schon zwei Jahre ist es her, das sie beinahe ihr gesamtes Erspartes verloren haben. Seither kämpfen sie einen verzweifelten Kampf, schalteten Ermittler ein, schrieben Briefe an Politiker, Banken, sogar das spanische Königshaus. Die SZ berichtet schon 2024 ausführlich über den Fall. Genutzt hat es bisher aber wenig: Zwar schafften sie es, mithilfe der Banken einen Teil des Geldes aus Spanien zurückzuholen. Doch bis heute fehlen ihnen 150 000 Euro.

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