Süddeutsche Zeitung

Betriebsschließungsversicherung:Der Staat soll's richten

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Ein Münchner Wirt muss wegen der Infektion schließen und will Geld vom Versicherer. Doch die Versicherungskammer Bayern will nicht zahlen - und liefert ein besonderes Argument.

Von Friederike Krieger, Köln

Gerhard Rieder, Chef des Münchner Wirtshauses am Rosengarten, hatte in dieser Woche wieder schlechte Nachrichten in der Post. Die Versicherungskammer Bayern teilte mit, dass sie nicht zahlen will für den Schaden, der ihm durch den zweiten Corona-Lockdown entsteht. Bei dem Anbieter hat er sich gegen behördlich angeordnete Betriebsschließungen aufgrund von Infektionskrankheiten versichert.

Auch als sein Betrieb im März wegen der Pandemie schließen musste, verweigerte die Versicherungskammer die Zahlung von 246 000 Euro. Rieder hat dagegen Klage eingereicht, wie etliche andere Gastwirte auch. Mit einer Gerichtstermin rechnet er für Mitte Dezember.

Die Gesellschaft argumentiert wie im März, versichert sei nur die Schließung wegen einer konkreten Infektion in dem Wirtshaus, aber nicht die "generalpräventive Schließung von Betrieben". Dazu kommt ein neues Argument: Sie verweist auf den zehn Milliarden Euro schweren staatlichen Hilfstopf. Mit ihm will die Regierung Unternehmen für Ausfälle während des zweiten Lockdowns entschädigen. Sie sollen 75 Prozent der entgangenen Umsätze erhalten. Der Versicherer schreibt: "Es ist daher zu erwarten, dass etwaige durch die erneuten behördlichen Maßnahmen ausgelöste Schäden durch den Bund ausgeglichen werden, so dass die von den Betriebseinschränkungen betroffenen Unternehmen weder einen Anspruch noch Bedarf auf zusätzliche Versicherungsleistungen haben."

Rieder findet das merkwürdig. Zum einen hat das Landgericht München bereits Anfang Oktober festgestellt, dass staatliche Leistungen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen nicht auf die Versicherungsleistung anrechenbar sind. Geklagt hatte Christian Vogler, Pächter des Augustinerkellers. Beklagte war auch da die Versicherungskammer. Zum anderen fließen die staatlichen Leistungen viel zu langsam. "Wir bekommen vielleicht anfangs 10 000 Euro, der Rest kommt aber erst im Dezember", sagte er. Anfang des Monats müsse er aber schon Gehälter von mehr als 100 000 Euro zahlen.

Die Versicherungskammer betont, dass sie nur als Hilfestellung darauf verweist, dass den Gastwirten Geld vom Staat zusteht. Die Ablehnung der Versicherungsleistung erfolge dagegen in erster Linie, weil die Police bei einer vorsorglichen Schließung wie jetzt nicht greife, so ein Sprecher.

Gastwirt Rieder will das nicht hinnehmen. Er hat erneut Klage eingereicht. "Es ist eine Frechheit, dass wir jetzt wieder kämpfen müssen." Die Versicherungskammer hat den Betriebsschließungsvertrag inzwischen gekündigt. Rieder hat geantwortet. Er hatte dort zehn Verträge mit mehreren Millionen Euro Versicherungssumme. "Wir haben alles gekündigt."

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