Süddeutsche Zeitung

Betriebsschließung:Versicherer in der Defensive

Lesezeit: 3 min

Gastronomen und andere Betriebe drängen auf Zahlung nach Corona-Schließungen.

Von Herbert Fromme, Köln

Wolfgang Hanssmann ist eigentlich wohl gelitten in der deutschen Versicherungsbranche. Aktuell ist er Vertriebsvorstand der HDI Versicherungen, der deutschen Töchter des Talanx-Konzerns, lange war er Vorstand bei der Axa.

Doch zurzeit muss Hanssmann mit viel Kritik aus den eigenen Reihen fertig werden. Denn er hat in der Diskussion über die Betriebsschließungsversicherung (BSV) für Gastronomen eine deutlich andere Position als andere Gesellschaften.

Die BSV sei dafür gedacht gewesen, Gastronomen, lebensmittelnahen Betrieben und Firmen aus dem Heilwesen eine Möglichkeit zu geben, sich gegen Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz abzusichern, sagt Hanssmann. "Natürlich sind wir alle hier immer von lokal begrenzten Schadenereignissen wie Salmonellen oder Legionellen sowie behördlichen Einzelverfügungen gegen einen Betrieb ausgegangen", erklärt er. "Niemand in der Branche hat an eine flächendeckende Schließung zigtausender Betriebe aufgrund von präventiven Allgemeinverfügungen gedacht."

Genau das ist in der Corona-Pandemie passiert. "Das können wir aber nicht zum Problem unserer Kunden machen", sagt Hanssmann. "Kunden, die eine BSV mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz abgeschlossen haben, durften aufgrund unserer Bedingungen zu jeder Zeit darauf vertrauen, dass auch neuartige Krankheiten und Erreger von ihrem Versicherungsschutz erfasst sind."

Deshalb hat der HDI ebenso wie die Signal Iduna BSV-Schäden wegen Corona gezahlt - während die meisten Versicherer wie Axa, Allianz und R+V nicht leisten wollen. Sie sind nur bereit, freiwillig bis zu 15 Prozent der versicherten Summe zu überweisen. Auf diese Höhe hatten sich einige Versicherer und die bayerischen Gastronomen schon am 3. April in Gesprächen mit dem bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger geeinigt.

Viele Betroffene lassen sich darauf ein - sie brauchen jeden Cent und können nicht jahrelang warten, bis die Sache von den Gerichten geklärt ist. Dabei stehen die Chancen für viele Wirte und Restaurantbesitzer nicht schlecht, den vollen Schadenersatz zu bekommen.

Im Mai hatte sich das Landgericht Mannheim mit der Klage einer Hotelbesitzerin gegen ihren Versicherer befasst (Az. 11 O 66/20). Zwar wies das Gericht die Klage aus formalen Gründen zurück. Doch in der Begründung stellt sich das Gericht faktisch auf die Seite der Klägerin.

Inzwischen dämmert es vielen Versicherern, dass sie einen beträchtlichen Flurschaden anrichten. Keine Lokalzeitung, die nicht schon Berichte über Wirte und ihre Empörung veröffentlicht hat, kein Bundestagsabgeordneter, der nicht Post aus seinem Wahlkreis bekommen hat.

Die Versicherer argumentieren, die BSV sei nie für den Pandemie-Fall gedacht gewesen, sondern nur für einzelne Schließungen. Dann aber stellt sich die Frage, warum sie das nicht ganz klar in ihre Bedingungen geschrieben haben. Denn das Pandemie-Risiko wird in der Branche seit Jahrzehnten diskutiert. So hat die Allianz 2006 zusammen mit dem Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung eine 70-seitige Studie zum Thema "Pandemie-Risiko mit großer Wirkung" vorgelegt, die erstaunlich weitsichtig viele der heutigen Probleme diskutiert.

Für die Branche wäre eine politische Lösung für Pandemie-Risiken von Nachteil

Die Branche war also schlampig bei den Versicherungsbedingungen in der BSV. HDI-Vorstand Hanssmann formuliert das anders: "Die Coronakrise und die flächendeckenden Betriebsschließungen haben einen Konstruktionsfehler der BSV deutlich gemacht, den wir jetzt korrigieren."

Es geht um Milliarden. Die Signal Iduna, die wie der HDI klaglos zahlt, hat berechnet, dass die Schäden rund 100 Mal so hoch wie die Beitragseinnahmen sind. Bei branchenweit rund 25 Millionen Euro Prämie aus dieser Mini-Sparte kämen so 2,5 Milliarden Euro für Schäden zusammen. Das würde den Markt nicht zusammenbrechen lassen, wäre aber spürbar.

Während in Deutschland viele Mittelständler klagen und jahrelang auf die Instanzen warten müssen, gehen die Briten einen ganz anderen Weg. Dort hat die Aufsichtsbehörde Financial Conduct Authority ein Musterverfahren gegen eine Reihe von Versicherern angestrengt. Mit Zustimmung der Versicherer wird der High Court die Sache Ende Juli in acht Sitzungstagen verhandeln. Das vom Gericht gefällte Urteil ist dann für die Versicherer bindend.

Nach ihrer Blamage mit den BSV-Policen muss die deutsche Branche fürchten, dass EU-weit eine politische Lösung für die Versicherung von Pandemie-Risiken gesucht wird - bei der die private Versicherungswirtschaft völlig außen vor bliebe. Vor allem Frankreich drängt auf entsprechende Mechanismen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) versucht deshalb, politisch in die Offensive zu kommen. Er hat jetzt ein dreiseitiges Diskussionspapier zur Versicherung von Pandemien vorgelegt. "Es besteht weltweit Konsens darüber, dass die finanziellen Folgen einer Pandemie privatwirtschaftlich nicht versicherbar sind", stellt der GDV fest.

Der Verband schlägt zwei Modelle vor: Entweder eine Kapitalsammelstelle, die mit einer pauschalen Abgabe der Betriebe einen Kapitalstock aufbaut und bei einer Infektionswelle auszahlt, oder ein System, bei dem Betriebe individuell einzahlen und im Schadenfall die vereinbarte Leistung erhalten. "Beide Modelle erfordern eine erhebliche staatliche Mitwirkung, um die Mittelzuflüsse in das System bezahlbar zu halten." Und die Versicherer? Wären als Dienstleister beteiligt, so der GDV. Schließlich verfügten sie "sowohl über die Expertise als auch über die Ressourcen für das Management von (Schaden)zahlungen". Genau das erleben viele Gastronomiebetriebe in der aktuellen Situation ganz anders.

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SZ vom 25.06.2020
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