Betriebsratsgehälter:Plädoyers im VW-Prozess

Im Untreue-Prozess gegen drei frühere und einen amtierenden Personalmanager von Volkswagen hat die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen und Geldauflagen gefordert. In Bezug auf die Bezahlung und Boni führender Betriebsräte hätten die Angeklagten pflichtwidrig und vorsätzlich gehandelt, sagte Staatsanwältin Sonja Walther am Montag im Landgericht Braunschweig. Sie warf den Personalverantwortlichen beim größten europäischen Autohersteller Untreue, teils auch im besonders schweren Fall vor. Die Führungskräfte - darunter die Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing - hätten hohen Mitgliedern der Mitarbeitervertretung, darunter dem damaligen Betriebsratschef Bernd Osterloh, unangemessen üppige Bezüge freigegeben. Dafür solle es zwischen sechs Monaten und zwei Jahren Bewährungsstrafe geben. Zudem sollen die Angeklagten Geldauflagen zwischen 30 000 Euro und 1,5 Millionen Euro an gemeinnützige Vereine zahlen. Der Prozess wird mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt. Ein Urteil könnte bereits an diesem Dienstag fallen (Az.: 16 KLs 85/19).

© SZ vom 28.09.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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