Süddeutsche Zeitung

Kommentar:Kein Kavaliersdelikt

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Wer die Arbeit von Betriebsräten beeinflusst, macht sich strafbar. Doch nur wenige Straftaten kommen vor Gericht. Das muss sich ändern.

Von Sibylle Haas

Das Betriebsverfassungsgesetz ist eindeutig. Wer die Arbeit von Betriebsräten behindert oder beeinflusst, der macht sich strafbar. Arbeitgeber dürfen also Betriebsräten keine Nachteile androhen oder ihnen Vorteile versprechen. Eigentlich. Denn derlei Angriffe auf die Mitbestimmung gibt es immer wieder, besonders dort, wo Arbeitnehmervertreter unbequem sind.

Jüngster Fall ist die Buchhandelskette Thalia. Dort hat sich der Chef nicht nur von der Tarifbindung verabschiedet. Nein, er hat auch einen Buchladen, dem ausgerechnet der Betriebsratsvorsitzende zugeordnet war, einem neuen Eigentümer übergeben. Der Betriebsratsvorsitzende hatte vor zwei Jahren nicht nur für den Verbleib in der Tarifbindung gekämpft und sich damals durchgesetzt, sondern er ist auch noch bei der Gewerkschaft Verdi engagiert. Ihm droht nun der Rausschmiss.

Thalia ist bei Weitem kein Einzelfall. Ob Lidl, Edeka, Media Markt - bei vielen Arbeitgebern sind Betriebsräte unbeliebt. Burger King, McDonald's und Starbucks legen sich ebenfalls gerne mit den Interessenvertretern an. Auch bei Apple und Amazon gingen die Betriebsratswahlen nicht reibungslos über die Bühne. Manche Chefs finden die betriebliche Mitbestimmung bisweilen "nervig" oder "zeitaufwendig", zeigt eine Befragung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung im Herbst vorigen Jahres. Es gehe ihnen um "ein wenig Sabotage".

Im Handel und in anderen Servicebetrieben erleichtern es die Strukturen geradezu, die Arbeit von Betriebsräten zu sabotieren und sich derer gar zu entledigen. Es arbeiten dort viele Frauen mit kleinen Stundenverträgen und wenig Zeit, um im Betriebsrat mitzumachen. Damit haben Betriebsräte kaum Rückhalt in der Belegschaft. Filialschließungen sind oft ein beliebtes Mittel, um engagierte Betriebsräte loszuwerden. Große Industriekonzerne, in denen traditionell viele Beschäftigte in der Gewerkschaft sind, verlagern dagegen gern ganze Abteilungen an fremde, zumeist tariflose Unternehmen. In beiden Fällen können Betriebsräte gekündigt werden, die normalerweise einen besonderen Kündigungsschutz haben. Denn bei Betriebsstilllegungen, dann also, wenn der Arbeitsplatz wegfällt, können auch Arbeitnehmervertreter ihren Job verlieren.

Arbeitgeber behindern jede sechste Neugründung eines Betriebsrats, obwohl dies ein Straftatbestand ist. Auch das zeigt die Böckler-Befragung. Sie schüchtern Kandidaten ein, drohen mit Kündigung oder verhindern die Bestellung des Wahlvorstands. Aus Angst vor solchen Repressalien scheuen viele, sich im Betriebsrat zu engagieren. Das höhlt die betriebliche Mitbestimmung aus. Denn Betriebsratsgremien brauchen Mitglieder, die aus möglichst vielen Abteilungen der Firma kommen und die unterschiedliche Fähigkeiten und Qualifikationen mitbringen. Nur so ist eine demokratische, breite Teilhabe aller Mitarbeitenden an den Entscheidungen des Arbeitgebers möglich.

Arbeitgeber würden mit "zum Teil drastischen Mitteln die Gründung von Betriebsräten verhindern"

Der Politik ist das Problem bekannt. Schon im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, die Arbeit von Betriebsräten zu fördern. Nun, kurz vor Ende der Legislaturperiode, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Referentenentwurf für ein "Betriebsrätestärkungsgesetz" vorgelegt. Das Gesetz ist längst überfällig. Die Zahl der Firmen mit Betriebsrat ist seit Jahren rückläufig, wie aus Daten des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hervorgeht. Im Jahr 2019 waren rund 41 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland und 36 Prozent in Ostdeutschland von Betriebsräten vertreten. 1996 waren es noch 50 Prozent in West- und 40 Prozent in Ostdeutschland.

Doch ob der Entwurf durchkommt, ist fraglich, denn die von der Union geführten Ministerien lehnen ihn bislang ab. Sie wehren sich gegen den besseren Kündigungsschutz der Beschäftigten, die zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung einladen oder die Bestellung eines Wahlvorstands beantragen. Genau diesen Schutz will der Arbeitsminister durchsetzen. In dem Entwurf heißt es dazu: Es "häufen sich Berichte, dass in manchen Betrieben Arbeitgeber mit zum Teil drastischen Mitteln die Gründung von Betriebsräten verhindern".

Filialschließungen und Outsourcing dürfen nicht dazu genutzt werden, unliebsame Betriebsräte loszuwerden und so die Mitbestimmung zu untergraben. Gewerkschaften fordern zu Recht, die Strafverfolgung bei der Behinderung von Betriebsratsarbeit durch Staatsanwaltschaften auch ohne Anzeige der Betroffenen zu ermöglichen. Dies und ein höheres Strafmaß wären ein weiterer wichtiger Schritt, um die Souveränität von Betriebsräten zu stärken.

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