Süddeutsche Zeitung

Betriebsräte:50 Jahre alt und männlich

Eine Arbeitgeber-Umfrage in über 1000 Unternehmen kommt zu dem Schluss: Die Beteiligung bei Betriebsratswahlen ist hoch, der Rückhalt nach wie vor stark. Allerdings gibt es weibliche Vorsitzende nur ganz selten.

Von Detlef Esslinger

Betriebsräte haben weiterhin viel Ansehen, das Vertrauen in sie scheint ungebrochen zu sein. Wenn das regelmäßig die Hans-Böckler-Stiftung mitteilt, die zum Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gehört, ist das nicht allzu überraschend. Aber auch die Arbeitgeber sehen dies offenbar nicht anders. Das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zieht jedenfalls aus einer Befragung von mehr als 1100 Unternehmen den Schluss, dass die Betriebsräte "einen starken Rückhalt in ihren Belegschaften haben". Ihr Indiz: die hohe Beteiligung bei den Betriebsratswahlen im vergangenen Jahr.

Das IW nimmt alle vier Jahre eine Stichprobe, um ein eigenes Bild über Wahl und Zusammensetzung von Betriebsräten zu erhalten. Im vergangenen Jahr wurden zwischen März und Mai bundesweit die Betriebsräte neu gewählt, wie alle vier Jahre um diese Zeit. Das Ergebnis der Stichprobe ist noch unveröffentlicht, liegt der Süddeutschen Zeitung jedoch bereits vor. Die Autoren Christian Kestermann, Hagen Lesch und Oliver Stettes verschickten ihre Fragebögen an Unternehmen, die einem Arbeitgeberverband angehören - bei ihnen ist die Existenz eines Betriebsrats deutlich wahrscheinlicher als bei anderen. Denn aus den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes kann man noch nicht auf die Realität schließen. Im Gesetz steht zwar apodiktisch, dass in Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern "Betriebsräte gewählt" werden. Tatsächlich gibt es jedoch nur in zehn Prozent all jener Betriebe dieses Gremium. Immerhin, in denen arbeiten fast vier von zehn Beschäftigten in Deutschland.

Die IW-Forscher ermittelten in den von ihnen befragten Unternehmen eine Wahlbeteiligung von 74,8 Prozent. Zum Vergleich: Das entspricht in etwa der Beteiligung an Bundestagswahlen, ist deutlich höher als bei Landtagswahlen und fast doppelt so hoch wie bei den allermeisten Bürgermeister- oder Landratswahlen. Mit steigender Größe eines Betriebs nimmt die Wahlbeteiligung ab. Jedoch lag sie im vergangenen Jahr in drei Viertel der Betriebe mindestens bei 66 Prozent, in Dienstleistungsfirmen war sie etwas niedriger als beim produzierenden Gewerbe: 71,8 versus 75,5 Prozent.

Darüber hinaus gibt es weitere Indizien, die nach Meinung der IW-Forscher auf ein ungebrochenes Vertrauensverhältnis zwischen Betriebsräten und ihren Wählern hinweisen: Zwei von drei Betriebsräten wurden wiedergewählt - und der Einfluss des DGB auf sie bleibt offenbar dominierend: 59 Prozent der Betriebsräte sind Gewerkschaftsmitglieder und 98,6 Prozent von diesen wiederum gehören einer DGB-Gewerkschaft an (also zum Beispiel IG Metall oder Verdi). Zwar gibt es in Deutschland noch einen zweiten starken Gewerkschafts-Dachverband, den Beamtenbund. Doch dieser hat seinen Schwerpunkt im öffentlichen Dienst, und dort in den Personalräten.

Bei den exakt 1140 Unternehmen, die an der Stichprobe beteiligt waren, arbeiten 700 000 Menschen; die IW-Forscher bezeichnen ihre Datenbasis als "nicht repräsentativ, aber breit". Sie illustriert auch, welche Gruppe in Betriebsräten besonders stark vertreten ist: die nicht mehr jungen Männer. Knapp 52 Prozent aller Mitglieder sind zwischen 46 und 59 Jahre alt; der Anteil der Männer in den Gremien beträgt 73,6 Prozent. Und 82 Prozent aller Betriebsratsvorsitzenden sind Männer. Der typische Vorsitzende ist übrigens 50 Jahre alt, seit gut 23 Jahren im Betrieb, hat zu 83 Prozent einst eine Lehre absolviert und zu 15 Prozent einen Hochschulabschluss.

Arbeitgeber behindern fast jede sechste Gründung eines Betriebsrats

Ob ein Betriebsrat zum Vorteil oder zum Nachteil einer Firma und ihrer Beschäftigten ist, darüber gibt es immer wieder Debatten. Gewerkschafter stellen gerne heraus, dass in Firmen mit Betriebsrat mehr ausgebildet werde, die Arbeitszeiten familienfreundlicher seien, der Mindestlohn auch tatsächlich gezahlt werde oder der Urlaub auch wirklich voll genommen werden dürfe. Unter Unternehmen herrscht auch nach fast fünf Jahrzehnten, in denen es inzwischen das Betriebsverfassungsgesetz gibt, noch Skepsis. Warum gibt es dieses Gremium nur in zehn Prozent aller Betriebe, in denen es vom Gesetz vorgesehen ist? Die Hans-Böckler-Stiftung des DGB kam zuletzt vor drei Jahren zu dem Schluss, dass Arbeitgeber fast jede sechste Gründung eines Betriebsrats behindern. Sie schüchterten Kandidaten ein, drängten Mitglieder zum Rücktritt, suchten Gründe und Vorwände für Kündigungen und Aufhebungsverträge; es gibt Anwaltskanzleien, die haben sich darauf spezialisiert, Betriebsräte mit Kniffen des Arbeitsrechts zu drangsalieren. Mit solchen Methoden machen sich die drei Forscher des IW nicht gemein; sie schätzen Betriebsräte offenbar grundsätzlich, wollen sich aber auch nicht ausdrücklich gegen rabiate Arbeitgeber stellen. Also schreiben sie: "Eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber kann Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse erleichtern. Wo dies nicht gelingt, kann sich die Mitbestimmung auch nachteilig für Unternehmen und Beschäftigte auswirken."

Doch einen Umstand können auch sie nicht ignorieren: dass es viele Unternehmen gibt, die zwar Betriebsratswahlen akzeptieren - nicht aber alle damit einhergehenden Konsequenzen. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt genau vor, bei jeweils wie vielen Beschäftigten wie viele Betriebsratsmitglieder von ihrer bisherigen Arbeit freizustellen sind. Die IW-Autoren stellen fest, dass sich knapp ein Drittel der Firmen an diese Vorschriften nicht halten - und sie neigen dazu umso weniger, je weniger Gewerkschafter bei ihnen unter den Betriebsräten sind.

Zur Begründung führen die Autoren jedoch nicht an, dass hier Unternehmensleitungen womöglich einfach ihre Macht ausspielen. Stattdessen schreiben sie, der Verzicht auf die vorgeschriebenen Freistellungen "wird als Beleg für eine hohe Vertrauens- und Kooperationskultur zwischen Geschäftsführung und Belegschaft in diesen Betrieben gewertet".

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SZ vom 04.02.2019
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