Betriebliche Altersvorsorge:Was die Rente vom Chef kann

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Illustration: Stefan Dimitrov (Foto: N/A)

Die Reform der betrieblichen Altersversorgung soll mehr Geringverdiener zur Vorsorge motivieren.

Von Jonas Tauber

Wer betrieblich vorsorgt, dem winken Steuerersparnisse, weil der Staat die zusätzliche Altersvorsorge fördern will. Allerdings bieten nicht alle Unternehmen die Möglichkeit zur betrieblichen Vorsorge (bAV) an. Ohnehin fehlt Menschen mit geringem Einkommen oft schlicht das Geld für die zusätzliche Vorsorge. Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie der bAV neuen Schwung verleihen will. Was Verbraucher über die Pläne wissen müssen, die 2018 in Kraft treten sollen.

Was sich die Regierung von der Reform der bAV erhofft

Zentrale Idee von Arbeitsministerin Andrea Nahles ist, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften bei der bAV gemeinsame Sachen machen und dadurch möglichst viele Arbeitnehmer erreichen. Das Gesetz lockt Arbeitgeber mit dem Wegfall bestimmter Risiken, wenn die Tarifparteien die bAV-Einrichtungen gemeinsam verwalten. Unternehmen sollen in diesem Fall lediglich die Zahlung der vereinbarten Beiträge garantieren, nicht wie derzeit einen bestimmten Wert zu Rentenbeginn.

Um viele Angestellte zu erreichen, soll sanfter Druck in Form des sogenannten Opting-out ausgeübt werden. Dabei nehmen alle Mitarbeiter eines Unternehmens zuerst einmal automatisch am bAV-Angebot eines Unternehmens teil. Nur wer aktiv widerspricht, spart nicht mit einem Teil seines Gehalts in der betrieblichen Altersvorsorge. Nahles verspricht sich von dem Modell passgenaue Lösungen, weil die Tarifparteien ihre Branchen gut kennen. Schließlich argumentiert sie, dass die bei der bAV üblichen Gruppenverträge Kostenvorteile gegenüber Einzelverträgen bei der privaten Vorsorge bieten können.

Wie Beschäftigte profitieren sollen

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht ein neues Fördermodell für Menschen mit niedrigem Einkommen vor. So werden Arbeitgeber steuerlich bessergestellt, wenn sie zwischen 240 und 480 Euro im Jahr für bei ihnen beschäftige Geringverdiener in die bAV einzahlen. Als Geringverdiener gelten Beschäftige mit einem Brutto-Einkommen von unter 2000 Euro im Monat. Ein weiterer Anreiz: Künftig soll es bei der Anrechnung der Auszahlung einer Betriebsrente im Alter auf die Grundsicherung - also die Sozialhilfe - einen Freibetrag von 100 bis 202 Euro geben.

Die derzeit geltende volle Anrechnung führt laut Kritikern dazu, dass Geringverdiener in der bAV ein Minusgeschäft sehen und sich dagegen entscheiden. Denn sie zahlen zwar Beiträge ein, haben aber im Alter nichts davon, weil ihnen die ausgezahlte Summe bei der Grundsicherung abgezogen wird.

Drittens will die Regierung die Riester-geförderte bAV attraktiver machen. Derzeit müssen bei solchen Verträgen in der Anspar- und in der Auszahlungsphase Sozialabgaben bezahlt werden. Künftig sollen Letztere ausschließlich für die Sparbeträge fällig werden.

Sozusagen als Ausgleich für den Wegfall der Arbeitgeberhaftung ist schließlich geplant, dass Arbeitnehmer bei den Sozialabgaben besser gestellt werden, wenn sie aus dem eigenen Brutto-Einkommen betrieblich vorsorgen. Das heißt im Fachjargon "Entgeltumwandlung". Bisher hinderte die Arbeitgeber nichts daran, die dabei von ihnen eingesparten Sozialbeiträge einzubehalten. Künftig sind sie verpflichtet, zumindest einen Teil davon an den Arbeitnehmer weiterzugeben.

Wie Experten die Pläne beurteilen

Der vorgelegte Gesetzentwurf greift viele Kritikpunkte von Experten auf, etwa mit einem zusätzlichen Fördertopf für Geringverdiener. Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba), die sich für eine Stärkung der bAV einsetzt, hält das Gesamtkonzept für richtig und durchdacht. Aba-Präsident Heribert Karch erwartet von der Umsetzung nicht weniger als einen Paradigmenwechsel im dreisäuligen deutschen Rentensystem zugunsten der bAV. "Der Staat macht die bAV damit zur Sozialpolitik", sagt Karch. Allerdings müsse der Staat deutlich mehr Geld für die Förderung in die Hand nehmen als geplant, damit es dazu kommt. Er fordert in einem ersten Schritt die Anhebung der Gehaltshöhe, die im Jahr sozialabgabenfrei umgewandelt werden kann, von derzeit vier auf fünf Prozent der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze.

Das sieht Axel Kleinlein anders, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten. Eine Erhöhung des sozialabgabenbefreiten Rahmens bei der Entgeltumwandlung bedeutet nämlich, dass die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung sinkt. Damit die Rechnung aufgeht, müsse die bAV bei der Rendite gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung im Vorteil sein. Das sei aber nicht unbedingt der Fall. "Das sehen wir derzeit nicht", sagt Kleinlein. Der Referentenentwurf werde daran nach derzeitigem Stand nichts ändern. Demnach fehlen Vorgaben zur Produktqualität, die eine im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung höhere Rendite sicherstellen könnten.

Positiv könnte sich das neue Modell der Regierung aus Kleinleins Sicht dagegen auf die sogenannte Portabilität in der bAV auswirken. Wechseln Arbeitnehmer mit einer bAV-Anwartschaft das Unternehmen, kann das nach heutigem Stand Probleme für die Weiterführung der bAV bringen. Setzt sich das Modell in der Fläche durch, könnte das Problem verringert werden.

Ob das neue bAV-Modell mit den Tarifparteien in zentraler Verantwortung breiten Erfolg haben wird, dürfte insbesondere davon abhängen, wie die Arbeitnehmer den geplanten Wegfall von absoluten Garantien auf die Betriebsrente innerhalb des neuen Modells aufnehmen. Das Sozialpartnermodell Betriebsrente sieht nicht nur vor, dass die Arbeitgeber von der Haftung für einen bestimmten Wert zu Rentenbeginn befreit werden, den von den Tarifparteien verwalteten bAV-Einrichtungen ist die Zusage von garantierten Leistungen nach derzeitigem Stand verboten. Die Regierung will dadurch in der derzeitigen Niedrigzinsphase den Handlungsspielraum bei der Kapitalanlage erweitern. Das soll die Renditechancen steigern.

Die Versicherungswirtschaft ist gegen das vorgesehene Garantieverbot, weil ihr Handlungsspielraum dadurch eingeschränkt wird. Er könne verstehen, dass Garantien angesichts der Niedrigzinsen kritisch gesehen werden, sagte Alexander Erdland, der Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, vor Kurzem auf einer Veranstaltung zur zusätzlichen Altersversorgung in Berlin. Allerdings sollte es bei Bedarf erlaubt sein, eine Mindestrente zu garantieren, forderte er.

© SZ vom 17.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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