Betriebliche Altersversorgung:Geschäftsführer muss nicht zahlen

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Ulrich J. Pfaffelhuber, Inhaber der VAF Pfaffelhuber (Foto: privat)

Die Universitätsmedizin Greifswald ist mit ihrer Schadenersatz-Klage gegen einen früheren Geschäftsführer gescheitert. Er hatte 2005 die betriebliche Altersversorgung zum privaten DUK umgehoben.

Von Christian Bellmann, Stralsund

Die Universitätsmedizin Greifswald (UMG) ist vor dem Landgericht Stralsund mit einer drei Millionen Euro schweren Schadenersatzforderung gegen ihren früheren kaufmännischen Geschäftsführer gescheitert, der von 2004 bis 2014 im Amt war.

Er ist nach Ansicht der Klinik maßgeblich dafür verantwortlich, dass bei der betrieblichen Altersversorgung für rund 3000 Klinikmitarbeiter rund 30 Millionen Euro fehlen. Die Vorsitzende Richterin sagte am Freitag, möglicherweise liege eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor. Vorsätzliches Handeln könne sie aber nicht erkennen. Die Klage wurde abgewiesen.

Der damalige Geschäftsführer hatte dafür gesorgt, dass die UMG im Jahr 2005 die betriebliche Altersversorgung ihrer nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) herauslöste und rückwirkend zum Jahr 2003 über das private Versorgungswerk DUK regelte. Das steht für Dachverband der Unterstützungskassen für deutsche Krankenhäuser. Hinter dem DUK steht der Versicherungsmakler VAF Pfaffelhuber aus Würzburg, der von Ulrich Pfaffelhuber kontrolliert wird.

Pfaffelhuber ist als teuer bekannt. Die meisten Anbieter berechnen bei solchen Verträgen Provisionen von maximal zwei Prozent der Beitragssumme, er kassiert oft vier Prozent - zu Lasten der Mitarbeiter.

Wie andere Kliniken wollten sich damals auch die Greifswalder aus der als teuer verschrienen staatlichen VBL-Lösung herausziehen und stattdessen auf einen vermeintlich günstigeren privaten Anbieter umschwenken. Der DUK lockte mit attraktiven Konditionen.

Der DUK musste damals garantieren, dass die Renten der Mitarbeiter genauso hoch ausfallen wie bei der VBL. Dieses Versprechen wurde aber nicht eingehalten, erklärte die UMG. Dafür haftet jetzt die Klinik: Für Mitarbeiter, die in Rente gehen, muss sie Geld zuschießen, damit sie wenigstens das VBL-Niveau erhalten.

Dass die DUK-Rechnung nicht aufgeht, habe der Ex-Geschäftsführer schon sehr früh gewusst, behauptet die UMG. Er habe es 2008 bis 2014 unterlassen, Schadenersatzforderungen gegen den DUK zu stellen. So sei die Lücke immer größer geworden.

Klägeranwalt Peter Doetsch erhob schwere Vorwürfe: "Das System des DUK kann man vermutlich nur betrügerisch nennen", sagte er. "Es ist gar nicht der Versuch unternommen worden, kongruent rückzudecken." Damit behauptet Doetsch, der DUK habe es überhaupt nicht darauf angelegt, dass die Leistungen so hoch ausfallen sollten wie bei der VBL.

Die Anwälte des Beklagten entgegneten, ihr Mandant habe mit dem Wechsel lediglich den politischen Willen umgesetzt, die betriebliche Altersversorgung günstiger zu organisieren. Nach Ansicht der UMG hätte es aber bessere private Alternativen gegeben. Dafür, dass der Geschäftsführer nicht dem besten Angebot den Zuschlag gegeben hat, spricht nach Ansicht des UMG-Anwalts auch, dass das Vergabeverfahren damals dreimal stattfand. Der Geschäftsführer, der viele Jahre auch im Beirat des DUK saß, habe die Kriterien so lange angepasst, bis dessen Angebot am besten abschnitt.

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