Genau zehn Jahren ist es her, dass die Welt eine UN-Vereinbarung unterzeichnet hat, um die Bestechung von Amtsträgern zu verbieten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption, kurz UNCAC) wurde damals auch von Deutschland unterschrieben, bis heute aber nicht umgesetzt. In der Frage der Abgeordneten-Korruption steht die Industrienation damit noch immer auf einer Stufe mit Ländern wie Nordkorea, Sudan und Syrien - und mit Japan, auch dort ist die Bestechung von Volksvertretern bislang nicht untersagt.
In Deutschland soll sich das jetzt ändern. Die Wirtschaft macht Druck auf die nächste Bundesregierung, dass diese die Bestechung von Bundestagsabgeordneten endlich unter Strafe stellt. "Das ist uns wichtig", heißt es bei etwa Siemens. Ein Wirtschaftsstandort, der hohe Ansprüche an Moral und Integrität stelle, brauche bei Korruption eine klare Haltung: "Es ist ein Anachronismus, dass sich Deutschland in dieser Frage isoliert."
Ein Sprecher des Chemiekonzerns Lanxess erklärt: "Wir würden es begrüßen, wenn auch Deutschland die Antikorruptionskonvention der Vereinten Nationen ratifizieren würde." Und der frühere Daimler-Finanzchef Manfred Gentz, der heute Vorsitzender der Kommission für gute Unternehmensführung ist, fordert als Präsident der Internationalen Handelskammer in Deutschland die Politiker erneut zum Handeln auf. "Dass Deutschland die UN-Antikorruptionskonvention noch nicht ratifizieren konnte, schadet dem Ansehen der deutschen Wirtschaftsunternehmen in ihrem Auslandsgeschäft", sagte Gentz der Süddeutschen Zeitung. "Es wäre wünschenswert", so Gentz, wenn der neue Bundestag "zügig die Voraussetzungen für die überfällige Ratifizierung des Übereinkommens schaffen würde".
Bereits vor anderthalb Jahren hatten Kammer-Chef Gentz und der Aufsichtsratsvorsitzende der Commerzbank, Klaus-Peter Müller, einen Brandbrief an alle Fraktionsvorsitzenden in Berlin geschrieben und die Ratifizierung des Antikorruptions-abkommens gefordert. Unterzeichnet hatten die Chefs der meisten Dax-Konzerne mit Ausnahme von Beiersdorf, Volkswagen und BMW. "Das Ausbleiben der Ratifizierung der UNCAC schadet dem Ansehen der deutschen Wirtschaft in ihren Auslandsaktivitäten", schrieben Gentz und Müller. Geschehen ist jedoch nichts. Widerstand gegen eine klare Bestrafung der Abgeordnetenkorruption kam vor allem von Union und FDP.
Das Problem sei "strafrechtlich nicht in den Griff zu bekommen", sagte Siegfried Kauder, damals Vorsitzender des Rechtsausschusses, als die SPD Anfang 2012 einen Entwurf für ein Bestechungsverbot vorlegte. Er ging noch weiter: Wenn man Abgeordneten dieselben strengen Regeln auferlege wie Beamten, sei Parlamentarismus, "wie wir ihn gewohnt sind", nicht mehr möglich. Die Gegner einer Neuregelung argumentieren, es sei der Job des Abgeordneten, die Interessen seines Wahlkreises zu vertreten - also auch die von Verbänden, Unternehmen und Lobbygruppen. Viele Abgeordnete haben die Sorge, dass sie sich mit einem neuen Gesetz nicht mehr von Unternehmen zum Essen einladen lassen dürfen, ohne eine Straftat zu begehen. Sie fürchten, dass dann Staatsanwälte entscheiden, wie sie ihr Mandat auszuüben haben, und pochen auf das Grundgesetz. Dort steht, dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen und nicht an Aufträge und Weisungen gebunden sind.
"Die Welt schaut mit Erstaunen auf Deutschland"
Das lässt Edda Müller, die Vorsitzende von Transparency International Deutschland, nicht gelten. Wenn ein Abgeordneter Weisungen von Unternehmen entgegennehme und dafür bezahlt werde, sei er schließlich auch nicht frei. Müller wirft den Abgeordneten Kirchturmpolitik vor, dass "man sich einen Teufel darum geschert hat, wie das im Ausland ankommt und welcher Eindruck entsteht von der Natur unserer Parlamentarier". Seit Jahren sitzen die deutschen Vertreter bei UN-Konferenzen zu Korruption am Katzentisch und dürfen nicht mitreden, so wie im November auf der Vertragsstaatenkonferenz in Panama. Der Versuch, die Antikorruptionskonferenz 2014 nach Deutschland zu holen, scheiterte - die Bundesregierung wusste nicht, ob sie bis dahin die Ratifizierung durchkriegt, erzählt Müller. Nun trifft man sich stattdessen in Tunesien.
Jetzt will auch der frühere Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU), der lange den Siemens-Konzern beriet, bei seinen früheren politischen Freunden Dampf machen . "Es wird höchste Zeit, das Abkommen zu ratifizieren", fordert der Ex-Politiker. "Die Welt schaut mit Erstaunen auf Deutschland." Die Bundesregierung könne nicht von anderen Ländern beim Beitritt zur Europäischen Union hohe moralische Standards verlangen und selbst im Beobachterstatus bleiben. "Das kann nicht richtig sein", meint der langjährige CSU-Politiker. "Wenn alle demokratischen Länder in Europa für diese Frage eine Lösung gefunden haben, dann müsste das auch für Deutschland möglich sein." Er werde sich mit den Vorsitzenden der drei Koalitionsparteien in Verbindung setzen und sie bitten, das Thema in die Regierungserklärung aufzunehmen: "Die Zeit ist gekommen."
Das meint auch Burkhard Lischka, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Es war sein Vorschlag zum Korruptionsverbot, der damals an der Union gescheitert ist - nicht der einzige: Außer der SPD haben seit 2011 auch die Grünen, die Linke, Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) und sogar Siegfried Kauder Gesetzentwürfe eingebracht. Vergeblich. Nun steht die Abgeordnetenbestechung im eben ausgehandelten Koalitionsvertrag. "Der Union wurde das Thema zunehmend peinlich", sagt Lischka. Insbesondere die Kritik der Wirtschaftsbosse tue der CDU "ein Stück weit weh".
Schaut man in den Koalitionsvertrag, steht dort nur ein dürrer Satz: "Wir werden die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung neu regeln." Der Passus sei deswegen so schmal gehalten, weil es letztlich um die Rechtsstellung des Abgeordneten ginge. Diese sollte aus der Mitte des Bundestags heraus geregelt werden und nicht durch die Parteien im Koalitionsvertrag, heißt es aus der Unionsspitze. Die Skepsis innerhalb der Union sei weiterhin groß. Es sei nach wie vor problematisch, die mandatsrelevante Tätigkeit von der Straftat abzugrenzen. "Die Bedenken unsererseits haben sich nicht in Luft aufgelöst", sagte eine Unionsvertreterin. Die Ratifizierung der UN-Konvention sei zwar wahrscheinlicher geworden, die genaue Umsetzung aber weiterhin unklar.