Bestechlichkeit:Endlich nicht mehr alle Ärzte unter Verdacht

Das geplante Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen schließt eine katastrophale Lücke.

Kommentar von Guido Bohsem

In Deutschland gibt es seit Sommer 2012 einen rechtlosen Zustand: Korruption im Gesundheitswesen wird kaum noch verfolgt. Vor drei Jahren nämlich stellte der Bundesgerichtshof fest, dass niedergelassene Ärzte Geld dafür nehmen dürfen, wenn sie Pillen eines bestimmten Unternehmens verschreiben. Weil die Kassenärzte Freiberufler seien und keine Amtsträger der Kassen, so die Richter, könne man sie nicht belangen. Es gebe dafür keine rechtliche Grundlage.

Doch nicht nur für die Strafverfolgung war das Urteil eine Katastrophe. Schlimmer noch - das Urteil belastete das kostbare Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten. Zwar arbeiten die allermeisten Mediziner zum besten Wohle ihrer Patienten. Doch weil den schwarzen Schafen unter ihnen keine Gefahr drohte, war mit einem Mal der gesamte Berufsstand unter Verdacht und die Patienten waren verunsichert.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung mindert diese Unsicherheit. Die ärztliche Freiberuflichkeit wird dadurch nicht beschädigt, sondern sogar gestützt. Das kann nur im Interesse der Mediziner sein, brauchen sie doch diese innere Unabhängigkeit, um sich zum Beispiel gegen Einflussnahme der Kassen zu wehren. Vor allem aber sorgt das Gesetz nun für eine Gleichbehandlung unter den Ärzten. Denn den in den Krankenhäusern tätigen Medizinern war eine Annahme von Geldgeschenken schon seit Langem verboten.

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