Beschränkung von Managergehältern:Unternehmen sollen selbst Höchstgrenzen festlegen

Der Plan, Managergehälter zu beschränken, nimmt Gestalt an: Die Regierungskommission für gute Unternehmensführung präsentiert einen bemerkenswerten Vorschlag, wonach Unternehmen selbst Höchstgrenzen festlegen und so Exzesse verhindern sollen. Damit kommt sie der Bundesregierung zuvor.

Von Karl-Heinz Büschemann

In der Debatte um überhöhte Managergehälter prescht die Regierungskommission für gute Unternehmensführung mit einem bemerkenswerten Vorschlag vor. Sie spricht sich für die Deckelung der Chefgehälter aus: Der Gesamtbetrag der Bezüge wie auch die einzelnen Vergütungsteile sollen "nach oben begrenzt" werden. Nach den Vorstellungen der Kommission, deren Auftrag es ist, Regeln für gute Unternehmensführung aufzustellen, sollen die Unternehmen selber die Obergrenzen für die Festgehälter festlegen.

Hierbei soll der Aufsichtsrat die Relation zwischen der Vorstandsvergütung und den Gehältern der Mitarbeiter berücksichtigen. Auch der Abstand der Chefgehälter zu denen der leitenden Mitarbeiter soll berücksichtigt werden. Die Unternehmen sollen ihr Gehaltssystem einheitlich darstellen und veröffentlichen und in Mustertabellen die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen ermöglichen.

Umsetzung im nächsten Jahr

Am Montag hat die 13-köpfige Kommission Deutscher Corporate Governance Kodex unter Vorsitz von Commerzbank-Aufsichtsrat Klaus-Peter Müller ihre Empfehlungen verabschiedet. Der Kommission gehören Unternehmer, Gewerkschafter und Wissenschaftler an. Die Kommission will ihren Beschluss am heutigen Dienstag offiziell verkünden. Die Vorschläge werden wahrscheinlich im Juni im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und dann wirksam. Allerdings werden sie von den Unternehmen erst im nächsten Geschäftsjahr umgesetzt werden können.

Erst in der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zu den Managergehältern verabschiedet: Demnach soll künftig die Hauptversammlung - und nicht mehr der Aufsichtsrat - über die Vergütung entscheiden. Dies soll dazu beitragen, dass es künftig keine Gehaltsexzesse mehr gibt. Man müsse auf die "gesellschaftliche Grummelei" über die hohen Gehälter reagieren, meint dazu Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU).

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) befürwortet die Ideen der Regierungskommission. Der Vorschlag gehe in die richtige Richtung, sagt Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. "Wir unterstützen insbesondere auch den Ansatz, die Vorstandsvergütung stärker an der Gehaltsentwicklung innerhalb des Unternehmens zu orientieren, um ein Auseinanderlaufen der Gehälter zu vermeiden oder zu korrigieren."

Kommission will Gesetzgebern zuvorkommen

Etwas zurückhaltender ist die IG Metall, die selbst in vielen Aufsichtsräten vertreten ist. "Der Vorschlag der Corporate-Governance-Kommission ist allemal besser als der Plan der Bundesregierung, Gehälter durch die Aktionäre regeln zu lassen", sagte ein Sprecher. Er löse aber die konkreten Vergütungsfragen nicht. Die IG Metall spricht sich dafür aus, "zusätzlich die steuerliche Absetzbarkeit von Vergütungen, Boni und Abfindungen einzuschränken".

Die Regierungskommission Corporate Governance legt seit 2002 im Auftrag der Bundesregierung Regeln für gute Unternehmensführung vor. Sie haben keine Gesetzeskraft. Die Unternehmen können sie ignorieren, doch müssen sie öffentlich erklären, dass sie Vorgaben nicht befolgen wollen. Trotz der Freiwilligkeit hat die Kommission die Unternehmenslandschaft verändert. Viele ihrer Vorgaben sind inzwischen gängige Praxis geworden. Nicht zuletzt ist der Corporate-Governance-Kodex auch eine Messlatte für den Gesetzgeber.

Zu den umstrittensten Kommissionsempfehlungen gehörte in der Vergangenheit der Vorschlag, Vorstandsvorsitzenden den direkten Umstieg in den Aufsichtsrat zu verwehren. Dieser Vorschlag wurde jedoch weitgehend ignoriert, weshalb der Bundestag schließlich ein Gesetz beschloss. Die Politik griff ebenfalls mit einem Gesetz ein, als sich viele Unternehmen weigerten, die Höhe ihrer Managergehälter freiwillig zu veröffentlichen.

Gesetzentwurf wird heftig kritisiert

Die Regierungskommission will auch mit ihrem Vorschlag zu den Managergehältern dem Gesetzgeber zuvorkommen. Im Bundestag gibt es zunehmend Unmut über die Gehaltsentwicklung in den Chefetagen. Die Managergehälter sind in Deutschland in den zurückliegenden Jahren weit stärker gestiegen als die Einkommen normaler Arbeitnehmer. Nachdem bekannt geworden war, dass VW-Chef Martin Winterkorn im Jahr 2011 ein Rekordgehalt von etwa 17 Millionen Euro bezogen hatte, fühlten sich Politiker zum Handeln veranlasst.

Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung vorige Woche verabschiedet hat, wird jedoch heftig kritisiert. Auch die Gewerkschaften, die in den Aufsichtsräten an den hohen Managergehältern mitwirken, lehnen die Verlagerung der Entscheidung ab.

Der Präsident der Corporate-Governance-Kommission Müller erklärte ebenfalls, er wolle die Aufsichtsräte stärken und ihnen mehr Informationen an die Hand geben: "Wir wollen ihre Entscheidungsbasis durch mehr Transparenz verbessern." Im Sommer 2012 hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) der Regierungskommission inoffiziell den Auftrag gegeben, sich des brisanten Gehälterthemas anzunehmen. Etwa 70 Prozent der Bevölkerung, so meinte Lammert, empfänden die Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland als "zutiefst ungerecht".

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