Bescheid wissen: Unfallversicherung:Schutzschild im Alltag

Mehr als 6000 Unfalltote durch alltägliche Haushaltsarbeiten sprechen eine deutliche Sprache — die Wohnung ist ein gefährliches Pflaster. Eine private Unfallversicherung ist nicht teuer, bietet aber große Sicherheit.

Von Stefan Weber

Einmal kräftig gereckt, die Leiter kippt und schon ist es passiert: Stürze sind die häufigste Unfallursache im Haushalt. Rund 90.000 Bundesbürger, so schätzt die Aktion "Das Sichere Haus", verunglücken in jedem Jahr auf und mit Leitern. Überhaupt ist der Haushalt ein gefährliches Pflaster. In Wohnung und Garten ereignen sich in jedem Jahr etwa 2,7 Millionen Unfälle.

Im Haushalt lauern viele Gefahren

Nicht alle Unfälle verlaufen glimpflich. Mehr als 6000 Menschen kommen dabei zu Tode, und in vielen Fällen sind die Unfallopfer in ihrer Gesundheit dauerhaft beeinträchtigt. Allein weil im Haushalt viele Gefahren lauern, ist es sinnvoll, über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachzudenken. Das gilt auch für diejenigen, die als Arbeiter und Angestellte obligatorisch gesetzlich unfallversichert sind. Denn dieser in vollem Umfang vom Arbeitgeber finanzierte Schutz greift nur, wenn während der Arbeit etwas passiert.

Das gleiche gilt für Kinder, Schüler und Studenten. Sie sind gesetzlich versichert für den Fall, dass es im Kindergarten, in der Schule oder in der Universität, beziehungsweise bei der An- und Abfahrt dorthin zu einem Unfall kommt.

Finanzielle Lasten

Nach einer Statistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ereignen sich jedoch rund 60 Prozent aller Unfälle in der Freizeit. Und: Die besonders unfallgefährdeten Hausfrauen genießen keinerlei gesetzlichen Versicherungsschutz.

Erwerbstätigen raten Verbraucherschützer, anstelle einer Unfallversicherung zunächst eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Ihre Begründung: In nahezu 90 Prozent aller Fälle geht die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf eine Krankheit und nicht auf einen Unfall zurück.

Es gibt jedoch Erwerbstätige, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können - etwa, weil sie eine Vorerkrankung haben oder weil sie während ihrer Arbeit einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind, wie beispielsweise Dachdecker.

Unfallversicherung sollte Pflicht sein

Zudem greift die Berufsunfähigkeitsversicherung in manchen Fällen zu kurz. Die Zeitschrift Finanztest nennt das Beispiel eines kaufmännischen Angestellten, der durch einen Unfall ein Bein verliert. Damit ist er zwar nicht berufsunfähig. Aber er hat infolge seiner Behinderung erhebliche finanzielle Lasten zu tragen, etwa für die Umrüstung des Autos. Das ließe sich mit dem Geld aus einer Unfallversicherung decken.

Erwerbstätige, die es sich leisten können, sollten sich somit sowohl gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit als auch gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls schützen. Und für Nicht-Erwerbstätige, Hausfrauen allemal, sollte der Abschluss einer Unfallversicherung Pflicht sein.

Kern der weltweit gültigen privaten Unfallversicherung ist, die finanziellen Folgen einer Invalidität abzufedern. Denn eine größere Geldzahlung oder eine Rente erhält der Versicherte nur, wenn der gesundheitliche Schaden von Dauer ist.

Invalidität abfedern

Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten und spätestens nach drei weiteren Monaten von einem Arzt festgestellt und gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden. Wenn Gliedmaßen oder Sinnesorgane betroffen sind, wird der Invaliditätsgrad anhand der so genannten Gliedertaxe ermittelt (Kasten) und nicht wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Grad der Beeinträchtigung bei der Berufsausübung.

Die Höhe der Versicherungsleistung ist neben dem Grad der Invalidität abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme. Ist beispielsweise ein Betrag von 50.000 Euro vereinbart, so werden bei dem Verlust eines Auges 25.000 Euro gezahlt. Der Bund der Versicherten (BdV) rät jungen Leuten und Hausfrauen, sich mit mindestens 200.000 Euro zu versichern und dabei - gegen höheren Beitrag - möglichst noch eine Progression zu vereinbaren. Auf diese Weise steigen die Versicherungsleistungen ab einem bestimmten Invaliditätsgrad überproportional.

Beispielrechnung

Ein Beispiel: Wer eine Grundsumme von 200.000 Euro und eine Progression von 225 Prozent vereinbart hat, erhält bei Vollinvalidität, etwa im Fall der Erblindung, nicht 200.000 Euro sondern 450.000 Euro. Zu berücksichtigen ist, dass die Progression in der Regel erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent greift, aber mehr als 90 Prozent aller Unfälle Dauerbeeinträchtigungen nach sich ziehen, die unterhalb dieser Grenze liegen.

Die Vereinbarung einer hohen Progression sollte somit nicht dazu verleiten, die Versicherungssumme zu niedrig anzusetzen. Besser ist es, eine hohe Grundsumme abzuschließen, kombiniert mit einer niedrigen Progression (etwa 200 oder 225 Prozent).

Invaliditätssumme festlegen

Wer eine Familie zu ernähren hat, sollte die Invaliditätssumme nach einer Empfehlung des BdV nach Alter und Einkommen festlegen: 30-Jährige sollten das sechsfache, 40-Jährige das fünffache und 50-Jährige das vierfache Bruttojahreseinkommen vereinbaren.

Neben dem Schutz für den Fall der Invalidität bieten Unfallversicherer zahlreiche Extras an. Finanztest rät davon ab, Leistungen wie Unfallkrankengeld oder Krankenhaustagegeld abzuschließen. Denn wer auf den Ersatz seines Einkommens während einer Krankheit angewiesen ist, sollte eine Krankentagegeldversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließen. Diese Gesellschaften zahlen auch dann, wenn der Versicherte nicht wegen eines Unfalls, sondern wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist.

Warnung vor Prämienrückgewährung

Ausdrücklich gewarnt wird von Verbraucherschützern vor dem Abschluss einer Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus Risikoschutz und Kapitallebensversicherung. Weil der Versicherer von der "garantierten Rückzahlung" zunächst einmal Versicherungssteuer und eigene Kosten abzieht, ist der Ertrag verschwindend gering.

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