Berufungsverfahren in Zürich:Gehörte das Geld Putin?

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Wladimir Putin und der Cellist Sergej Roldugin kennen sich seit der Jugend. Der Musiker soll dem russischen Präsidenten mutmaßlich geholfen haben, von 2014 bis 2016 einen Teil seines Vermögens in der Schweiz zu verstecken. Das Foto ist 2016 in Moskau entstanden. (Foto: Ivan Sekretarev/Reuters)

Ein Schweizer Obergericht prüft ein Urteil gegen vier Banker, die beim Vermögen eines Freundes des russischen Präsidenten nicht genau genug hingeschaut haben sollen. Eigentlich aber geht es um eine größere Frage.

Von Léonardo Kahn, München

Die Anklageschrift ist eigentlich ziemlich unspektakulär. Vier Mitarbeiter der Schweizer Dependance der russischen Gazprom-Bank werden beschuldigt, die Konten ihres ebenfalls russischen Kunden nicht sorgfältig überprüft zu haben. Das Bezirksgericht in Zürich verurteilte sie daraufhin im März 2023 zu Geldstrafen von jeweils mehreren Tausend Franken. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe zu sieben Monaten auf Bewährung beantragt. Trotz der geringen Prominenz der Angeklagten und der milden Strafsätze ist das öffentliche Interesse am Berufungsverfahren, das am Montag beginnt, enorm. Denn die Frage, die am Obergericht Zürich in den kommenden Tagen geklärt wird, könnte sowohl nationale als auch internationale Auswirkungen haben: Wie lange kann das Schweizer Bankenwesen das Geld russischer Oligarchen schützen?

Die zwei Konten, die von den Bankiers mutmaßlich mangelhaft überprüft wurden, gehörten von 2014 bis 2016 Sergej Roldugin. Der russische Musiker ist ein enger Freund Wladimir Putins, weshalb er besser unter dem Spitznamen " Putins Cellist" bekannt ist. Roldugin ist Dirigent und Cellospieler von Weltrenommee, aber "sicherlich kein Geschäftsmann", wie er 2014 selbst der New York Times sagte. Woher die 50 Millionen Franken auf seinen Schweizer Konten stammten, bleibt bis heute ein Rätsel, denn auch der Prozess am Bezirksgericht konnte den Ursprung seines Vermögens nicht zweifelsfrei klären.

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:Der Cellist, der 50 Millionen Franken verwaltete

Das Bezirksgericht Zürich hat vier Mitarbeiter der Gazprombank schuldig gesprochen. Sie haben dem Richter zufolge nicht ausreichend geprüft, ob das Geld eines Putin-Freundes wirklich ihm gehörte. Aber es geht auch um mehr.

Von Isabel Pfaff

Aus den "Panama Papers" ergab sich 2016 erstmals die Vermutung, das Geld auf Roldugins Konten könne seinem Jugendfreund Wladimir Putin gehören. Der russische Präsident hat zwar laut offiziellen Dokumenten des Kreml ein Einkommen von weniger als 10 000 Euro monatlich. Es ist jedoch ein offenes Geheimnis, dass Putin über enorme Reichtümer verfügt und sogar zu den wohlhabendsten Staatsmännern weltweit gehört. Sein Vermögen wird angeblich von ihm nahestehenden Personen verwaltet, zu denen auch der Cellist Roldugin gehören könnte. Allein aus diesem Anlass hätte sich laut Anklage ein "erheblicher und tiefgreifender Abklärungsbedarf" für die Gazprom-Banker ergeben sollen.

Das Geld blieb meist nur wenige Tage auf dem Konto

Die Staatsanwaltschaft argumentiert außerdem, dass Roldugin bis heute nie habe nachweisen können, woher die Millioneneinkünfte neben seiner Tätigkeit als Musiker stammen sollten. Auch die Transaktionen auf seinen Konten seien verdächtig gewesen, denn die Dividenden blieben meist nur wenige Tage in Zürich und wurden von dort aus in Aktien investiert oder auf ein Konto in Sankt Petersburg überwiesen. Der Richter Sebastian Aeppli äußerte daher bei der Urteilsverkündung im vergangenen Jahr, es gebe keinen Zweifel, "dass Sergej Roldugin nicht der tatsächliche wirtschaftlich Berechtigte sein kann". Das hätte auch den vier Bankern auffallen müssen, weshalb er sie wegen "mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften" schuldig sprach.

Den Vorwurf weist die Verteidigung von sich. Ihr Pressevertreter, Reto Giudicetti, beklagt, die Anschuldigung stütze sich auf "unsubstantiierte Mutmaßungen und Gerüchte". Tatsächlich verkehre Roldugin in "höchsten gesellschaftlichen Kreisen" und im "innersten Machtzirkel Russlands", dementsprechend sei es auch "plausibel", dass er ein entsprechendes Vermögen aufbauen konnte. Giudicetti vertritt als Medienbeauftragter auch die Gazprom-Bank Schweiz, die sich aufgrund der Sanktionen gegen Russland seit Oktober 2022 in der Abwicklung befindet. Aktuell hat die Bank laut eigenen Angaben nur noch eine "Handvoll" Kunden aus Russland. Weder die Strafverteidiger noch die Staatsanwälte wollen vor dem Prozessauftakt auf inhaltliche Fragen antworten.

Giudicetti beschreibt das Urteil des Bezirksgerichts als "abenteuerlich", weil es den Beschuldigten "höchstens pflichtwidrige Unaufmerksamkeit" und damit Fahrlässigkeit vorwerfe, was allerdings nicht strafbar sei. Nur wenn die Banker wissentlich die Sorgfaltspflicht verletzt hätten, könnten sie dafür schuldig gesprochen werden, das könne die Staatsanwaltschaft jedoch nicht beweisen. Deswegen werden die Strafverteidiger am Montag auf vollumfängliche Freisprüche plädieren. Das Urteil im Berufungsverfahren könnte bereits am selben Abend verkündet werden. Bei einer neuerlichen Verurteilung bliebe den Angeklagten immer noch der Weg zur höchsten Instanz, dem Bundesgericht in Lausanne.

Auch nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine lagern russische Oligarchen insgesamt noch mehrere Milliarden Franken in der Schweiz. Der Prozess um Roldugins Konten ist nicht nur besonders, weil auf der Anklagebank Banker in Leitungsposition sitzen, sondern auch, weil die finanzielle Verstrickung zwischen der Schweiz und Russland zunehmend auf Kritik stößt.

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