Berufsverkehr:Geld zurück? Wo anrufen?

Ob der Streik nächste Woche nun kommt oder nicht - viele Kunden sind verunsichert. Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen.

Sibylle Haas

Wie erfährt man, ob der Zug ausfällt?

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(Foto: Foto: dpa)

Die Bahn wird unter der kostenlosen Hotline 08000/996633 und im Internet unter www.bahn.de über den möglichen Streik informieren.

Wird der Fahrpreis erstattet, wenn gestreikt wird?

Auch ohne dass gestreikt wird, werden Fahrkarten vor dem 1. Gültigkeitstag kostenfrei erstattet (ausgenommen sind Sparpreisfahrkarten). Danach muss der Kunde eine Erstattungsgebühr von 15 Euro zahlen. Die Bahn will beim Streik auf diese Gebühr verzichten. Dies sei aber reine Kulanz, denn beim Streik bestehe kein Recht auf die kostenlose Rückzahlung des Fahrgelds.

Der Streik sei höhere Gewalt, betont die Bahn. Der Reiserechtler Ernst Führich sieht das anders. Ein Streik der eigenen Mitarbeiter sei nach bisheriger Rechtsprechung im Reiserecht kein Ausschlussgrund. Es handele sich nicht um einen Streik Dritter, sondern um eine Betriebsstörung aus der zu verantwortenden Sphäre der Bahn. Sie habe Einfluss auf die Tarifverhandlungen und könne damit den Streik verhindern.

Darf man andere Züge benützen?

Ja, ohne Aufpreis. Die Bahn will auch bei Sparpreisen die normalerweise vorgeschriebene Zugbindung aufheben.

Können Kunden eine Aufwandsentschädigung für lange Wartezeiten verlangen?

Normalerweise bekommen Kunden einen Reisegutschein im Wert von 20 Prozent des Fahrpreises, wenn ein Fernzug mehr als 60 Minuten verspätet ist. Beim Streik gibt es laut Bahn darauf jedoch keinen Rechtsanspruch. Sie beruft sich auch hier auf höhere Gewalt. Dagegen empfiehlt Reiserechtler Führich, innerhalb eines Monats mit einer Kopie des Fahrscheins den Reisegutschein zu verlangen.

Muss die Bahn Hotelübernachtungen oder ein Taxi zahlen, wenn der Reisende am Bahnhof festhängt?

Die Bahn lehnt die Übernahme dieser Kosten im Streikfall ebenfalls wegen höherer Gewalt ab. Reiserechtler Führich empfiehlt den Kunden, entstandene angemessene Kosten einer notwendigen Übernachtung oder einer Taxifahrt zu fordern. Das Gleiche gilt für die Kosten, die entstehen, wenn man Personen benachrichtigt, die auf einen warten.

Ist es möglich, dass ein Zug auf freier Strecke stoppt, weil gerade der Streikaufruf erfolgt?

Nach Angaben der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) sind die Lokführer angehalten, den nächsten Bahnhof anzufahren. Ein Halt auf freier Strecke wäre aus Sicht des Reiserechtlers ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Streikmittels. Für diese Pflichtverletzung ihrer Mitarbeiter müsste die Bahn laut Führich einstehen.

Kann der Reisende Schadenersatz wegen Freiheitsberaubung verlangen, wenn der Zug dennoch auf freier Strecke anhält?

Bei einer längeren Freiheitsberaubung käme laut Führich ein angemessenes Schmerzensgeld in Betracht. Führich empfiehlt den Betroffenen in diesem Fall, Strafanzeige zu stellen.

Wie stellt sich die Bahn auf die drohenden Streiks ein?

Dem Vernehmen nach arbeitet die Bahn bereits an Noteinsatzplänen und mobilisiert ihre verbeamteten Lokführer. Immerhin sind 40 Prozent von ihnen Beamte.

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