Berlin (dpa) - Die städtischen Energieunternehmen sehen sich beim geplanten Kohleausstiegsgesetz benachteiligt. „Das Gesetz erschwert den Umbau hin zu einer klimafreundlichen Energieversorgung besonders für Stadtwerke“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Michael Wübbels, der Deutschen Presse-Agentur. Dabei geht es vor allem um die Wärmeversorgung durch Heizkraftwerke. Anreize, von Kohle auf Gas umzurüsten, werden mit dem Gesetz verlängert und aus Sicht der Bundesregierung auch verbessert. Sie seien aber „viel zu gering“, kritisierte Wübbels.
Er reagierte auf den Entwurf des Kohleausstiegsgesetz, den das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwochabend an Verbände geschickt hatte, damit sie Stellung nehmen können. Anders als der am Dienstag bekannt gewordene Entwurf enthält die neue Fassung nun auch den Zeitplan fürs Abschalten der Braunkohle-Kraftwerke bis 2038. Bund, Kohleländer und Unternehmen hatten ihn ausgehandelt - die Betreiber der Braunkohle-Kraftwerke bekommen Milliarden-Entschädigungen.
Der VKU stört sich daran, dass es fürs vorzeitige Abschalten von Steinkohle-Kraftwerken nur bis Ende 2026 eine Entschädigung geben soll. Die Betreiber sollen sich auf die Ausschreibung bewerben, grundsätzlich bekommt den Zuschlag, wer am meisten Klimaschutz für die geringste Entschädigung bietet. Wie viel höchstens gezahlt wird, steht noch nicht fest - im Gesetzentwurf steht an der Stelle ein X.
„Durch die entschädigungslose Enteignung der Betreiber moderner Steinkohlekraftwerke ab 2027 fehlt das Geld für Investitionen in neue Technologien“, beklagte Wübbels. Braunkohle werde spät reduziert, das führe zu einem vorgezogenen Steinkohleausstieg. „Das ist nicht nur klimapolitisch falsch, sondern bedeutet auch: Kommunale Unternehmen zahlen die Zeche für den Braunkohledeal.“