Berlin (dpa) - Auch vier Jahre nach der Pleite der Air Berlin ist im Insolvenzverfahren kein Ende in Sicht. „Vermutlich ist das Air-Berlin-Verfahren - gemessen an der Zahl der Gläubiger - das mit Abstand größte Insolvenzverfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte“, sagte ein Sprecher des Insolvenzverwalters Lucas Flöther der Deutschen Presse-Agentur. „Fünf bis zehn Jahre dürfte bei einem solchen Mega-Verfahren eine realistische Schätzung sein.“
Betroffen sind mehr als 1,3 Millionen Gläubiger, die meisten von ihnen Passagiere. Nur ein kleiner Teil von ihnen mit Buchungen nach dem Tag der Insolvenzanmeldung (15. August 2017) hat bisher auf Antrag Geld zurückbekommen.
Wer vor diesem Tag gebucht hatte, hat denkbar geringe Chancen auf eine Erstattung, da zuvor andere Verbindlichkeiten beglichen werden müssten. So konnte ein Bundeskredit von 150 Millionen Euro, der als Massedarlehen vorrangig bedient werden musste, vollständig zurückgezahlt werden - zuzüglich 27 Millionen Euro Zinsen. Nur dank dieses Überbrückungskredites hatte die Airline den Flugbetrieb nach der Insolvenzanmeldung noch einige Wochen aufrechterhalten können.
Fast vier Jahrzehnte lang war die nach der Lufthansa zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft im Einsatz und hatte dabei nach eigenen Angaben mehr als eine halbe Milliarde Passagiere befördert. Die offiziell letzte Maschine landete Ende Oktober 2017 auf dem früheren Flughafen Berlin-Tegel.
Große Teile der Air Berlin gingen im Anschluss unter anderem an die Lufthansa und Easyjet. Selbst die Air-Berlin-Internetadressen standen kurzzeitig zum Verkauf, wurden aber bis heute nicht veräußert. Diese seien für das immer noch laufende Insolvenzverfahren erforderlich, sagte der Sprecher.
Auch der jahrelang andauernde Rechtsstreit mit Etihad, dem früheren Großaktionär von Air Berlin, ist noch ungelöst. Air Berlin hatte damals die Insolvenz angemeldet, kurz nachdem Etihad seine Unterstützung an Air Berlin gestoppt hatte. Seither ging es um die Frage, ob die staatliche Fluggesellschaft aus Abu Dhabi verpflichtet gewesen wäre, Air Berlin weiter zu finanzieren. Beide verklagten einander vor englischen und deutschen Gerichten. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof die Zuständigkeit der britischen Gerichte bestätigt - auf deren Entscheidung wird gewartet.
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