Signa-PleiteBenko-Prozess nach zwei Stunden auf Mittwoch vertagt

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René Benko vor dem Landesgericht in Innsbruck.
René Benko vor dem Landesgericht in Innsbruck. (Foto: Leonhard Foeger/REUTERS)

Der angeklagte Investor will sich vor Gericht nicht näher äußern, betont aber erneut seine Unschuld. Zeugen kommen am Mittwoch zu Wort, dann wird auch das Urteil erwartet.

Nach nur zwei Stunden ist der erste Prozesstag gegen den österreichischen Investor René Benko beendet worden. Das Verfahren werde am Mittwoch wie geplant fortgesetzt, entschied die Richterin am Landesgericht Innsbruck. Grund für die Entscheidung war der Umstand, dass Benko nicht auf die Fragen antworten wollte. Die Befragung von Zeugen war erst für Mittwoch vorgesehen.

Geschwiegen hat Benko vor Gericht jedoch nicht. Er bekannte sich als nicht schuldig – und griff die zuständigen Ermittler verbal an. Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sei „an Zynismus nicht zu überbieten“, sagte Benko dem ORF zufolge. Die „Unterstellungen“ seien falsch.

Die Anklage wirft Benko vor, seine Gläubiger geprellt zu haben. Demnach soll der Investor Geld zur Seite geschafft und mit einer Privatinsolvenz vorgetäuscht haben, mittellos zu sein. So habe er kurz vor der Insolvenz seines Immobilien- und Handelsimperiums Signa einen nicht vertretbaren Miet- und Betriebskostenvorschuss für vier Jahre in Höhe von etwa 360 000 Euro für ein Anwesen bezahlt, angeblich um sich das Mietrecht zu sichern. Außerdem habe er am Tag vor der Anmeldung seiner Privatinsolvenz 300 000 Euro an seine Mutter überwiesen.

Die Verteidigung widerspricht dieser Darstellung. Benko habe seine Gläubiger nicht schädigen wollen, das Geld für die Mietvorauszahlung etwa sei aus einem Darlehen gekommen.

Dieser Prozess gegen Benko wird nicht der letzte sein. Diese Anklage zum Schaden in Gesamthöhe von 660 000 Euro verfolgt die WKStA als erste, weil hier die Beweislast am größten sei, heißt es. Die Staatsanwaltschaft ermittelt aber insgesamt in mehr als zwölf Fällen und hat bereits eine weitere Anklage wegen betrügerischer Vermögensverringerung vorbereitet. Das Urteil in dem nun vor dem Landesgericht in Innsbruck verhandelten Fall wird am Mittwoch erwartet. Für René Benko gilt hier so wie in den anderen Fällen bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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