Bayerisches Bier:"Bavaria" - made in Holland

Die bayerischen Brauer beißen vor dem EuGH auf Granit: Die niederländische Bavaria Brauerei muss den Namen ihres Gerstensaftes vorläufig nicht ändern.

Der Rechtsstreit zwischen dem Bayerischen Brauerbund und der niederländischen Bavaria-Brauerei geht in eine neue Runde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verwies die Frage, ob außerhalb Bayerns Bier der Marke "Bavaria" verkauft werden darf, an die nationalen Gerichte zurück.

Bayerisches Bier: Bayerisches Bier gilt als besonders mundig. Das macht sich auch die niederländische Bavaria-Brauerei zu Nutze - seit 1925.

Bayerisches Bier gilt als besonders mundig. Das macht sich auch die niederländische Bavaria-Brauerei zu Nutze - seit 1925.

(Foto: Foto: dpa)

Zwar sei der Name "Bayerisches Bier" in der EU geographisch geschützt und dürfe damit nur auf Gerstensaft aus Bayern angewandt werden, erklärten die EU-Richter.

Da diese Ursprungsbezeichnung allerdings erst seit 2001 geschützt sei, beschränke sie nicht automatisch die Gültigkeit bereits früher eingetragener Marken wie Bavaria. Vielmehr müssten die nationalen Gerichte prüfen, ob die von der niederländischen Bavaria-Brauerei vertriebene Marke in gutem Glauben eingetragen wurde.

Titelschutz seit 1947

Die Brauerei aus Lieshout in der niederländischen Provinz Nordbrabant verwendet den Begriff "Bavaria" bereits seit 1925 und ließ seit 1947 mehrere Bier-Marken unter diesem Titel schützen.

Der Bayerische Brauerbund jubilierte nach dem Urteil. Für den Verband ist die Entscheidung eine Bestätigung des Schutzes der Bezeichnung "Bayerisches Bier" als eine in der gesamten EU geschützte geographische Angabe.

Ob die niederländische Bavaria-Brauerei deswegen den Namen ihrer Produkte weitflächig ändern muss, ist nach der Rückgabe der Entscheidung an die nationalen Gerichte allerdings weiterhin offen. Ein erstinstanzliches Gericht in Turin hatte im November 2006 zwar festgestellt, dass die Bavaria-Marken den italienischen Konsumenten über die geographische Herkunft täuschen. Der oberste Gerichtshof Spaniens hatte im Juni hingegen der Bavaria-Brauerei recht gegeben. Der Name Bavaria unterscheide sich klar von der Bezeichnung "Bayerisches Bier", so die Madrider Richter.

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