Bayer und Betriebsrat:Einig über Abfindungen

Betriebsbedingt darf der Konzern nicht kündigen. Nun gibt es eine Vereinbarung, die Beschäftigte dazu bewegen soll, von selbst zu gehen.

Beim Abbau von 12 000 Stellen weltweit hat der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer eine Vereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat geschlossen, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Bayer bestätigte die Vereinbarung, die für die Belegschaft im Inland gilt. Konkret bietet der Konzern für Beschäftigte im Alter von mindestens 57 Jahren und mit 35 Rentenbeitragsjahren sogenannte Flexi-Aufhebungsverträge, die über eine Dauer von sechs Jahren laufen und zwei Jahre vor der individuellen Grenze für den Renteneintritt enden. Das soll ermöglichen, dass Mitarbeiter maximal 7,2 Prozent Abschlag auf die gesetzliche Rente verkraften müssen. Für jüngere Mitarbeiter wurden demnach Abfindungen von bis zu 63 Monatsgehältern ausgehandelt. Man habe "verbesserte Bedingungen für einen vorzeitigen Ruhestand und sehr gute Abfindungsregelungen erreicht", erklärte der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Oliver Zühlke. Bayer hatte im November angekündigt, weltweit 12 000 Stellen abbauen zu wollen. Ein "bedeutender Anteil", aber nicht die Mehrzahl solle dabei auf Deutschland entfallen. Derzeit laufen noch Gespräche, wie viele Jobs an den einzelnen Standorten eingespart werden. Betriebsbedingte Kündigungen sind bei dem Konzern bis Ende 2025 ausgeschlossen.

© SZ vom 05.02.2019 / SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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