Bayer hat im Rechtsstreit um die angeblich krebserregende Wirkung des Unkrautvernichters Glyphosat einen juristischen Sieg in den USA errungen. Ein Bundesberufungsgericht in Philadelphia wies den Vorwurf zurück, die Tochter Monsanto habe gegen die Gesetze im Bundesstaat Pennsylvania verstoßen. Der Kläger ist ein Gartenbauer, der an einem Non-Hodgkin-Lymphom erkrankte – einer Krebserkrankung, bei der das Lymphsystem betroffen ist. Er hatte geltend gemacht, der Konzern hätte einen Warnhinweis vor Krebs auf dem Mittel anbringen müssen. Das Gericht entschied dagegen einstimmig, dass dies nach den Bundesvorschriften über einheitliche Etiketten nicht zulässig gewesen wäre.
Bereits 2021 errang Bayer einen ähnlichen Sieg vor einem US-Gericht. Damals hatte eine Mutter geklagt, dass die Krebserkrankung ihres Kindes auf den Unkrautvernichter zurückzuführen sei.
Die Entscheidung steht im Widerspruch zu früheren Urteilen von zwei anderen US-Gerichten, die den Klägern recht gaben. Das jüngste Urteil ist nur eine weitere Etappe im Rechtsstreit um den Unkrautvernichter. „Die widersprüchlichen Entscheidungen der Bundesberufungsgerichte dazu machen eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten erforderlich“, erklärte Bayer in einer Stellungnahme.
Die Vorwürfe gegen Glyphosat hat der Leverkusener Pharma- und Agrarkonzern stets zurückgewiesen. Behörden weltweit haben das Mittel als nicht krebserregend eingestuft. Jedoch bewertete die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation WHO das Herbizid 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“. Auf diese Einschätzung berufen sich die meisten Kläger.
Mit der Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto hatte sich Bayer eine Klagewelle in den USA ins Haus geholt, die den Konzern seit Jahren schwer belastet. Bayer hat bis zum 23. Juli insgesamt 14 von 23 Verfahren gewonnen, kassierte jedoch auch hohe Strafen. Seit der Übernahme von Monsanto für 63 Milliarden Dollar im Juni 2018 ist der Bayer-Aktienkurs um mehr als 73 Prozent eingebrochen.