Süddeutsche Zeitung

US-Justiz:Prozess gegen Monsanto beginnt mit Aufreger

Lesezeit: 3 min

Von Elisabeth Dostert

Edwin Hardeman, 70, ist schwer krank. Anfang 2015 wurde bei dem Mann aus Kalifornien ein Non-Hodgkin-Lymphom diagnostiziert. Hardeman macht den US-Agrarmulti Monsanto, den der deutsche Dax-Konzern Bayer im vergangenen Jahr für 63 Milliarden Dollar übernommen hat, für sein Krebsleiden verantwortlich. Am Montag begann nun der Prozess gegen Monsanto vor einem Bundesgericht in San Francisco - und zwar mit einem Aufreger.

Denn das Gericht knöpfte sich zunächst nicht den Konzern und dessen umstrittene Produkte vor, sondern die Anwältin des Klägers Hardeman. Sie habe sich nicht an die vorgegebene Prozessordnung gehalten und sei gezielt vom festgelegten Thema abgewichen, sagte der zuständige Bundesrichter Vince Chhabria. Er hatte im Januar entschieden, das Verfahren in zwei Teile zu trennen; Zuerst soll es um die Frage gehen, ob Monsanto-Produkte krebserregend sind. Nur wenn der Kläger dies belegen kann, würde darüber verhandelt, ob das Unternehmen Risiken verschwiegen hat. An diese Reihenfolge habe sich die Anwältin in ihrem eröffnenden Statement nicht gehalten. Deshalb drohte Chhabria der Klägerseite nun mit Sanktionen und verdonnerte sie per gerichtlicher Anordnung, noch im Laufe des Tages eine schriftliche Erklärung zu ihrem Verhalten abzugeben.

Die Klage des schwerkranken Hardeman ist eine von Tausenden, die gegen den Konzern eingereicht wurden. Seit den Achtzigerjahren, so berichten Medien unter Berufung auf Gerichtsdokumente, hat Hardeman auf seinem Grundstück in "größeren Mengen" und "regelmäßig" das Pflanzenschutzmittel Roundup eingesetzt, um Unkräuter wie die Wolfsmilch zu bekämpfen. Roundup enthält den Wirkstoff Glyphosat. Er tötet jede Pflanze, es sei denn, sie ist genetisch so verändert, dass ihr das Herbizid nichts anhaben kann. Inzwischen verkaufen viele Firmen Spritzmittel mit dem Wirkstoff, aber Monsanto hat ihn Mitte der Siebzigerjahre unter dem Namen Roundup auf den Markt gebracht.

Der Kauf von Monsanto sollte zum Triumph von Bayer-Chef Werner Baumann werden. Nun wird die gewaltige Übernahme zur Schicksalsfrage für den Mann persönlich als auch für den Konzern. Am Mittwoch lädt er zur Bilanzpressekonferenz in Leverkusen ein. Und wieder wird sich Baumann rechtfertigen müssen. Die Investoren sind enttäuscht. Der Aktienkurs ist eingebrochen. An der Börse ist Bayer noch rund 62 Milliarden Euro wert. Baumann muss handeln, um die Investoren zurückzugewinnen. Anfang Dezember kündigte er an, Unternehmensteile verkaufen zu wollen. Zur Disposition stehen etwa 12 000 Arbeitsplätze. Mit Monsanto und Glyphosat hätten die Maßnahmen nichts zu tun, beteuerte er damals gleich mehrmals, dabei belastet der Kauf die Bilanz schwer. Und die Last nimmt zu. Der Prozess in San Francisco unter dem Vorsitz von Richter Vince Chhabria ist der zweite in Sachen Glyphosat. In einem ersten Verfahren hatte ein Geschworenengericht im August dem Hausmeister Dewayne Johnson zunächst 289 Millionen Dollar zugesprochen.

Aus Sicht des Konzerns stellt der Unkrautvernichter kein Krebsrisiko dar

Zwar wurde die Summe später auf 78 Millionen Dollar gekürzt, aber - anders als von Bayer erhofft - aus formalen Gründen. Johnsons Verfahren war aufgrund der fortgeschrittenen Krebserkrankung vorgezogen worden. Er hat das Gerichtsurteil akzeptiert.

Schon das Urteil im Fall Johnson war für Bayer ein Faustschlag. Noch wichtiger für den Konzern dürfte aber die Entscheidung im Fall Hardeman werden, denn er ist der erste von drei geplanten "Bellwether-Verfahren, das sind Leitverfahren. Der Ausgang weist die Richtung für andere Klagen in der Causa Glyphosat. "Es ist das zentrale Sammelklageverfahren, bei dem diverse Verfahren aus unterschiedlichen Gerichtsbezirken in einem sogenannten Multi-District-Litigation-Verfahren (MDL) im Hinblick auf wesentliche Prozessfragen zusammen verhandelt werden", sagt Marc Schiefer von der Kanzlei Tilp aus Tübingen. Er hat in den USA studiert und ist sowohl in Deutschland als auch in New York als Rechtsanwalt zugelassen. In einem solchen Verfahren werde in den USA die Beweisaufnahme für an verschiedenen Gerichten anhängige Klagen gebündelt. "Sie muss dann nicht mehr für jedes einzelne Verfahren durchgeführt werden, so Schiefer: "Der Ausgang des MDL-Verfahrens hat Auswirkung auf die Erfolgsaussichten der anderen davon betroffenen Klagen."

Zumindest einen Teilerfolg konnte Bayer Anfang Januar einheimsen. Richter Chhabria hat das Verfahren aufgeteilt. Im ersten Schritt geht es darum, ob Glyphosat ursächlich ist für die Erkrankung Hardemans. "Zuerst steht die Wissenschaft vor Gericht", betitelte das Wall Street Journal vor einigen Tagen einen Bericht. Die Geschworenen werden die Glaubwürdigkeit der Studien über Glyphosat prüfen. Sollten die Geschworenen zum Urteil kommen, dass Glyphosat den Krebs ausgelöst hat, geht es im zweiten Schritt um den Vorwurf, Monsanto habe Zulassungsbehörden und Wissenschaftler beeinflusst und fahrlässig gehandelt. Siegt Bayer im Fall Hardeman, steigen die Aussichten auf einen Erfolg in anderen Verfahren. Verliert Bayer, dürfte der Kurs der Aktie weiter einbrechen, und die Klagewelle könnte in den Monaten nach dem Urteil noch anschwellen.

Im Mitte November veröffentlichten Bericht für die ersten drei Quartale des Geschäftsjahres 2018 hat der Leverkusener Konzern die Zahl der Klagen auf "etwa 9300" beziffert, am Mittwoch dürfte es neue Zahlen geben.

Aus Sicht von Bayer stellt Glyphosat kein Krebsrisiko dar. Noch nach dem ersten Urteil hatten Baumann und andere Manager des Konzerns wiederholt behauptet, in mehr als 800 Studien weltweit sei keinerlei Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Glyphosat und Krebserkrankungen nachgewiesen worden. Die Kläger stützen ihre Vorwürfe unter anderem auf eine Studie der internationalen Krebsforschungsagentur IARC, die Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend" einstuft.

Im erstinstanzlichen Verfahren im Fall Johnson war Bayer noch eine Art Zuschauer, weil der Kauf von Monsanto nicht vollzogen war. Das ist jetzt anders, Bayer will in die Glyphosat-Prozesse seine juristische Erfahrung mit Produkthaftungsklagen im Pharmageschäft einbringen. Davon hat Bayer jede Menge.

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SZ vom 26.02.2019
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