Umstrittenes Pestizid:Gericht schwächt Glyphosat-Urteil gegen Bayer ab

Wichtiger Teil von Bayers Glyphosat-Vergleich in den USA wackelt

Der Glyphosat-haltige Unkrautvernichter Roundup steht im Verdacht, krebserregend zu sein.

(Foto: dpa)

Statt 289 Millionen Dollar muss der deutsche Agrarchemiekonzern nun nur noch 20,5 Millionen Dollar an einen an Krebs erkrankten Amerikaner zahlen. Zufrieden ist Bayer mit der Entscheidung aber nicht.

Im Berufungsverfahren um das Urteil im ersten US-Prozess um mutmaßlich krebserregende Unkrautvernichter mit dem Wirkstoff Glyphosat ist die Strafe für den Bayer-Konzern drastisch reduziert worden. Das zuständige Gericht in San Francisco senkte den Schadens- und Strafschadensersatz, den das Unternehmen dem Krebs-Opfer Dewayne Johnson zahlen muss, von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen Dollar (17,9 Millionen Euro). Allerdings wurde der Schuldspruch nicht wie von Bayer gefordert aufgehoben.

Bayer begrüßte die Entscheidung des Berufungsgerichts in einer Stellungnahme als "Schritt in die richtige Richtung". Allerdings sei man weiterhin der Ansicht, dass das Urteil nicht im Einklang mit der beim Prozess präsentierten Beweislage und dem geltenden Recht stehe. Das Unternehmen werde seine Rechtsmittel prüfen und ziehe es in Betracht, erneut Berufung einzulegen und den Fall vor den Supreme Court of California zu bringen. Bayer stehe weiterhin dazu, dass es sich bei dem Unkrautvernichter um ein sicheres Produkt handele.

Der Kläger Johnson, bei dem 2014 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert worden war, macht den Unkrautvernichter Roundup des 2018 von Bayer übernommenen US-Saatgutherstellers Monsanto für sein tödliches Leiden verantwortlich und wirft dem Konzern vor, die Gefahren verschwiegen zu haben. Eine Geschworenenjury hatte Bayer deshalb im August 2018 zu Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt. Die Summe wurde danach zwar rasch auf 78 Millionen Dollar gesenkt, doch Bayer ging trotzdem dagegen in Berufung. Der Konzern hat alle der drei bisherigen US-Glyphosat-Urteile angefochten.

Jüngst hatte sich Bayer mit einem Großteil der US-Kläger auf einen milliardenschweren Vergleich verständigt, um weiteren Klagen zu entgehen. Der zuständige Bezirksrichter in San Francisco, der den Vergleich absegnen muss, hatte allerdings die Angemessenheit und Fairness des Vergleichsvorschlags in Frage gestellt - Bayer will nun beim nächsten Gerichtstermin am 24. Juli auf die richterlichen Bedenken eingehen.

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USA
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