Bayer:Bedenken gegen Glyphosat-Vergleich

Die Unsicherheit ist zurück, die Konzernchef Werner Baumann gerne loswerden wollte: Die Zweifel eines US-Richters belasten Bayer an der Börse.

Von Elisabeth Dostert

Keine zwei Wochen ist es her, da verkündete der Agrochemie- und Pharmakonzern Bayer den Vergleich, der große Teile des Ärgers um den Unkrautvernichter Glyphosat aus der Welt schaffen sollte. Nun hat US-Bezirksrichter Vince Chhabria Bedenken gegen jenen Teil des Vergleichs über insgesamt knapp elf Milliarden Dollar, die seiner Zustimmung bedürfen.

An der Börse sorgte die neue Nachricht aus den Vereinigten Staaten für einen Kurssturz. In der Spitze gaben die Papiere von Bayer um gut sieben Prozent nach bis auf 62,29 Euro. Im Tagesverlauf erholte sich der Aktienkurs und lag zum Handelsende bei 63,75 Euro. Die Unsicherheit, die Konzernchef Werner Baumann mit dem Vergleich ausräumen wollte, ist zurück und belastet den Börsenwert. So lange Bayer den Markt nicht davon überzeugen könne, die juristischen Auseinandersetzungen um das glyphosathaltige Herbizid Roundup endgültig beigelegt zu haben, werde sich an der Bewertung vermutlich auch nichts ändern, sagte Alistair Campbell, ein Analyst der US-Investmentfirma Liberum Capital der Nachrichtenagentur Bloomberg.

Die Bedenken des Richters richten sich gegen jenen Teil der Vereinbarung, in dem es um die "potenziellen künftigen Klagen" geht, für die der Dax-Konzern 1,25 Milliarden Dollar vorgesehen hat. Das Gericht sei skeptisch hinsichtlich der Angemessenheit und Fairness des Vorschlags und sei vorläufig geneigt, den Antrag abzulehnen, erklärte Richter Chhabria am Montag. Der am 24. Juni veröffentlichte Vergleich sieht vor, dass ein "unabhängiges Wissenschaftsgremium" darüber entscheidet, ob Roundup das Non-Hodgkin-Lymphom (NHL), also bösartige Erkrankungen des Lymphgewebes, verursachen kann, und falls ja, welche "Expositionsniveaus" hierfür mindestens erreicht sein müssen, also wie lange und wie stark der Anwender dafür dem Mittel ausgesetzt sein muss.

Solange die Experten beraten, sollen keine neuen Klagen möglich sein. Der US-Anwalt Kenneth Feinberg, der die Vergleichsverhandlungen geführt hatte, erwartet, dass die Experten etwa vier Jahre brauchen. Mit den 1,25 Milliarden Dollar sollen Forschungen zur Behandlung und Diagnose von NHL finanziert werden. Außerdem sollen Menschen, die vor der Entscheidung des Wissenschaftsgremiums an NHL erkranken und bedürftig sind, unterstützt werden. Die Entscheidung des Gremiums solle sowohl für mögliche künftige Kläger als auch für den Konzern bindend sein. Nach Ansicht von Chhabria ist es fraglich, ob es rechtmäßig ist, die Entscheidungsbefugnis über die Gefahren von Roundup von Richtern und Geschworenen an eine Gruppe von Wissenschaftlern zu übergeben. Chhabria stellt auch infrage, ob potenzielle Kläger an die Entscheidung des Gremiums gebunden bleiben möchten, wenn die Forschung in der Sache noch nicht abgeschlossen ist und später womöglich zu einem anderen Ergebnis kommt. Bayer teilte mit, man nehme die Bedenken ernst und werde dazu bei der für den 24. Juli angesetzten Anhörung Stellung nehmen.

Vorstandschef Baumann hatte den Unkrautvernichter immer wieder verteidigt. Auch die Vereinbarung sei "keinerlei Eingeständnis einer Schuld oder eines Fehlverhaltens beinhaltet". Bei sachgerechter Anwendung sei Glyphosat nicht krebserregend, betont der Konzern stets. Glyphosat stehe "vollkommen zu Unrecht in der Diskussion, weil es ein sicheres und für die Landwirtschaft auch systemisch hochrelevantes Produkt ist", sagt Baumann wenige Tage nach Bekanntgabe des Vergleichs der Neue Zürcher Zeitung. Bayer verweist immer wieder auf die Bewertung durch weltweite Regulierungsbehörden, darunter die US-Umweltbehörde EPA und die Europäische Chemikalienagentur, die das Herbizid als nicht krebserregend einstufen. Der Konzern geht wohl davon aus, dass das Wissenschaftsgremium zur gleichen Einschätzung kommt. Dieser Teil des Vergleichs sieht keine Zahlungen an künftige Kläger vor. Ihre Zahl lässt sich auch kaum abschätzen, denn dabei handelt es sich auch um Menschen, die noch nicht unter dem Non-Hodgkin-Lymphom leiden.

Die bisherigen Kläger hatten sich unter anderem auf die Bewertung der internationale Krebsforschungsagentur IARC berufen, die zur Weltgesundheitsorganisation gehört. Sie hatte den Wirkstoff 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. In erster Instanz hatte Bayer in den USA drei Verfahren verloren. Die Geschworenen hatten Dewayne Johnson, Ed Hardeman, Alva und Alberta Pilliod mehrere Hundert Millionen Dollar zugesprochen, die später von Richtern deutlich gekürzt wurden. Auch diese drei Fälle sind nicht Teil des Vergleichs. Für aktuelle, also bereits eingereichte, und nicht eingereichte Klagen sieht der Vergleich von Ende Juni bis zu 9,6 Milliarden Dollar vor. Damit will Bayer rund 75 Prozent der etwa 125 000 aktuellen Klagen beilegen. Aber nicht alle Anwälte haben dem Vergleich zugestimmt.

Den Ärger um Glyphosat hatte sich Bayer mit dem Kauf des US-Konzerns Monsanto für rund 63 Milliarden Dollar eingehandelt. Die Vergleichssumme eingerechnet kommt die Übernahme den Dax-Konzern noch teurer.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: