Bausparvertrag:Wie sich Bausparen jetzt noch lohnt

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Einfamilienhäuser in einem Neubaugebiet in NRW (Foto: Oliver Berg/dpa)

Der BGH hat entschieden: Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen. Was das für Bausparer bedeutet - und für wen sich ein Vertrag noch lohnt: Ein Überblick.

Von Dirk Eilinghoff, Finanztip

Hunderttausende Bausparer profitierten von den guten Zinsen ihrer alten Bausparverträge, die meist deutlich mehr abwerfen, als das Sparbuch. Doch am vergangenen Dienstag hat der Bundesgerichtshof (BGH) vielen attraktiven Verträgen die Grundlage entzogen. Bausparverträge, die seit mindestens zehn Jahren "zuteilungsreif" sind, dürfen von der Bausparkasse gekündigt werden. Das Urteil stützt damit die Praxis vieler Bausparkassen, die in den vergangenen Jahren mehr als eine Viertelmillion Altverträge gekündigt haben, weil ihnen die Sparzinsen zu hoch waren. Doch nicht alle Bausparer müssen sofort mit einer Kündigung rechnen. Was jetzt zu beachten ist:

1. Vor der Zuteilungsreife darf die Kasse nicht kündigen

Wer einen alten oder neueren Bausparvertrag hat, der noch nicht zuteilungsreif ist, braucht sich überhaupt keine Gedanken zu machen. Zuteilungsreif wird der Vertrag erst, sobald Kunden genug eingezahlt und lange genug gespart haben, um auch einen Kredit von der Bausparkasse zu bekommen. Die Bausparkasse schreibt Sparer dann an und bietet ihnen ihr Bauspardarlehen sowie die Auszahlung des Guthabens an. In den meisten Tarifen müssen Sparer etwa die Hälfte der Bausparsumme zusammenhaben, bevor der Vertrag zuteilungsreif wird.

2. Zehn-Jahres-Frist beachten

Nach der Zuteilungsnachricht können Bausparer zehn Jahre unbehelligt weitersparen. Erst dann kann die Bausparkasse kündigen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Während der Zehn-Jahres-Frist müssen Kunden aufpassen, dass ihr Guthaben nicht größer wird als die Bausparsumme, denn auch dann kann die Bausparkasse den Vertrag beenden. Einige Bausparkassen rechnen dabei sogar die Bonuszinsen, die der Bauspartarif vielleicht am Schluss zahlt, zur Bausparsumme hinzu. Ob das zulässig ist, wird vor Gericht noch verhandelt.

3. Keine Anschlussverträge abschließen

Wer nach zehn Jahren Laufzeit die Kündigung bekommt, sollte nicht auf das Angebot für einen neuen Vertrag eingehen, den die Bausparkasse bestimmt bereithält: Die aktuellen Tarife haben immer noch die alten Kosten - ein Prozent oder mehr an Abschlussgebühr - sind dafür aber deutlich schlechter verzinst. Eine bessere Alternative für Sparer ist kostenloses Tagesgeld oder Festgeld.

4. Wer widersprochen hat, muss mit neuer Kündigung rechnen

Manche Bausparer haben in der Vergangenheit widersprochen, wenn ihre Bausparkasse den Altvertrag mit Hinweis auf die Zehn-Jahres-Frist gekündigt hatte. Diese Sparer müssen nun damit rechnen, dass ihre Bausparkasse das Verfahren erneut aufgreift und den Vertrag kündigt. Nach dem Urteil vom vergangenen Dienstag haben Kunden leider keine Aussicht mehr, den Vertrag noch weiterzuführen.

5. Neuer Vertrag lohnt sich nur im Ausnahmefall

Nur in wenigen Fällen lohnt es sich heute noch, einen neuen Bausparvertrag abzuschließen. Wer in einigen Jahren Geld für eine Modernisierung seiner Immobilie benötigt, kann über einen Bausparvertrag mit maximal 30.000 Euro Bausparsumme nachdenken. In dieser Höhe gibt es bei der Bausparkasse einfacher und günstiger Geld als mit den Baukrediten bei der Bank.

6. Für Jugendliche bleibt Bausparen attraktiv

Für Jugendliche ab 16 Jahren kann sich das Bausparen durchaus noch lohnen: Die erhalten nämlich für einen Bausparvertrag bereits die staatliche Förderung der Wohnungsbauprämie und müssen das Guthaben nicht zum Bauen verwenden. Außerdem locken die Bausparkassen diese Kunden mit kleinen Geschenken wie der Erstattung der Abschlussgebühr.

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