Bausparkassen:Kontogebühren sind unzulässig

Erneut verliert eine Bausparkasse vor Gericht, weil sie ihren Kunden zu Unrecht Geld abverlangt hat.

Von Nils Wischmeyer, Köln

Die Bausparkasse LBS Nord hat von ihren Bausparkunden zu Unrecht Gebühren in der Ansparphase genommen. Das hat das Landgericht in Hannover nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen entschieden. Die Entscheidung dürfte für Unruhe in der Branche sorgen. Denn ähnliche Klauseln führen fast alle großen Bausparkassen und verlangen deshalb im Durchschnitt Gebühren zwischen neun und 18 Euro je Jahr für die reine Kontoführung in der Ansparphase. Sollte das Urteil eines Tages rechtskräftig oder höchstrichterlich bestätigt werden, müssten deshalb wohl viele Bausparkassen ihre Praxis ändern. In dem konkreten Fall hatte die LBS Nord nachträglich eine Kontogebühr von 18 Euro pro Jahr für all die Menschen eingeführt, die über einen Bausparvertrag für eine Immobilie sparen wollten. Wer im konkreten Fall beispielsweise 1000 Euro angespart hatte, bei im Schnitt rund einem Prozent oder zehn Euro Zinsen, hatte am Ende des Jahres weniger Geld als noch zu Anfang.

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