Neues Baugesetz:Wie Mieter vor Verdrängung geschützt werden sollen

Haeuser an der Bismarckstrasse werden von der Sonne angestrahlt in Berlin, 31.01.2020. Berlin Deutschland *** Houses on

Teure Gegend: Häuser an der Bismarckstrasse in Berlin. Mit dem neuen Gesetz sollen Kommunen Investoren künftig auch ohne Bebauungsplan zum Bau von günstigeren Wohnungen verpflichten können.

(Foto: Florian Gaertner/imago images)

Der Bundestag beschließt, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen zu erschweren. Doch es gibt viele Ausnahmen.

Von Christoph Koopmann, Berlin

Der Bundestag hat am Freitag eine Gesetzesreform beschlossen, die Mieterinnen und Mieter vor der Verdrängung aus ihren Wohnungen schützen soll. Vor allem in Ballungszentren haben sie schließlich nicht nur mit immer weiter steigenden Mieten zu kämpfen - einige fürchten auch, ihre Wohnungen gleich ganz zu verlieren. Insbesondere in großen Städten kaufen Immobilienunternehmen gerne Mietshäuser, um die Wohnungen dann einzeln gewinnbringend weiterzuverkaufen - im Idealfall ohne Mieter. Das soll die Novelle des Baugesetzbuchs nun erschweren. Darüber hinaus enthält sie noch eine Reihe weiterer Maßnahmen gegen die Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, nannte das Paket am Freitag im Bundestag das "größte baupolitische Vorhaben" dieser Legislaturperiode.

Drei Jahre lang haben Union und SPD um das "Baulandmobilisierungsgesetz" gestritten, vor allem über den Aspekt der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen. Die in dieser Woche erreichte Einigung sieht dafür eine Genehmigungspflicht vor. In Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" sollen Umwandlungen nur in Ausnahmefällen möglich sein. Allerdings dürfen die Länder bestimmen, ab welchem Wohnungsbestand eines Eigentümers eine Genehmigung erforderlich ist - die Spanne reicht von drei bis 15 Einheiten. Die SPD hatte sich für die niedrigere Grenze eingesetzt. Auch Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU), dessen Haus die Reform ausgearbeitet hat, schrieb die Genehmigungspflicht in den Reformentwurf. Bloß war seine Fraktion dagegen - CDU und CSU versuchten bis zuletzt, die Regelung zu kippen. Herausgekommen ist nun ein Kompromiss, bei dem Experten zumindest skeptisch sind.

Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, sagte am Donnerstag, hier werde viel Wind um eine Sache gemacht, die in der Praxis kaum eine Rolle spiele. Umwandlung sei keines der Hauptprobleme auf dem Wohnungsmarkt. Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes, hält die Regelung dagegen für einen richtigen Schritt. Er kritisierte allerdings die breite Spanne, ab der die Genehmigungspflicht greifen kann. So drohe ein "Flickenteppich", der nicht den Gegebenheiten jeder teuren Großstadt entsprechen könne. Wo es viele Mietwohnungen in kleineren Häusern gibt, könnten Mieterinnen und Mieter weiterhin verdrängt werden.

Kommunen sollen über ihr Vorkaufsrecht günstiger an Bauland kommen als bisher

Aber es gibt noch zahlreiche weitere Probleme auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt. Häufig lassen Eigentümer ihre Grundstücke unbebaut, weil sie darauf spekulieren, dass sich das Land nach ein paar Jahren mit mehr Gewinn verkaufen lässt. Auch die vielen Bauvorschriften machen es den Städten und Gemeinden oft schwer, dringend benötigten Baugrund zu nutzen.

Die Gesetzesreform soll Kommunen deshalb mehr Instrumente an die Hand geben, leere Flächen zu bebauen. Wenn Kommunen ein Vorkaufsrecht für Grundstücke haben, sollen sie in Zukunft nicht mehr den Preis am freien Markt zahlen müssen, der häufig durch Spekulation in die Höhe getrieben wird, sondern den oft günstigeren Verkehrswert. "Das ist echter Fortschritt, gerade in den hochpreisigen Städten", sagt Mieterbund-Präsident Siebenkotten.

Ebenso sollen die Kommunen künftig "sektorale Bebauungspläne" erlassen können. Bislang haben sie für die zahlreichen Flächen ohne Bebauungsplan kein Mitbestimmungsrecht darüber, welche Art Wohnungen dort gebaut werden. In der Praxis entstehen deshalb vor allem in beliebten Innenstadtlagen Luxuswohnungen. Nun wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, Investoren zum Bau von günstigeren Wohnungen zu verpflichten.

Beibehalten wird mit der Reform auch der umstrittene Paragraf 13b des Baugesetzbuchs, der es ermöglicht, an Ortsrändern im vereinfachten Verfahren und ohne die üblichen Umweltverträglichkeitsprüfungen neu zu bauen. Das hatte schon bei der Einführung vor einigen Jahren Kritik vor allem von den Grünen hervorgerufen, so auch jetzt. Chris Kühn, Grünen-Fraktionssprecher für Bau- und Wohnungspolitik, und Daniela Wagner, Sprecherin für Stadtentwicklung, kritisieren die Folgen der Regelung als "ungeheuerlich". Sie bringe "Flächenfraß ohne Sinn und Verstand". Ulrich Lange (CSU) dagegen sagte am Freitag im Bundestag, damit würde es für viele Menschen leichter, ein Eigenheim zu bauen. Außerdem lasse sich nur mit neuem Bauland der Wohnraummangel in den Ballungsräumen bekämpfen. Dass es zusätzliche Wohnungen braucht, darin ist man sich immerhin einig.

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