Bauland-Kommission:Werkzeugkasten

Grundsteuer-Reform

Auch Grundstücke für Neubauten sind knapp. Bund, Länder und Kommunen sollten deshalb eine "aktive Boden- und Liegenschaftspolitik" betreiben, fordert die Kommission.

(Foto: Oliver Berg/dpa)

Steigende Mieten und Preise machen die Wohnungsfrage zu einer zentralen sozialen Frage, hat die Bauland-Kommission erkannt. Ihre Vorschläge aber sind ein Sammelsurium.

Von Laura Weissmüller

"Steigende Mieten und Preise haben die Wohnungsfrage zu einer zentralen sozialen Frage unserer Zeit werden lassen", heißt es in der Präambel der Baulandkommission, die nun in Berlin ihren 13-seitigen Abschlussbericht vorgelegt hat.

Die Kommission, der sowohl Vertreter der Regierungsfraktion und der Länder wie auch kommunaler Spitzenverbände, Verbände der Wohnungs-, Immobilien, Bau- und Stadtentwicklungspolitik sowie des Deutschen Mieterbundes und Experten angehörten, hatte im September vergangenen Jahres unter dem Vorsitz des Parlamentarischen Staatssekretärs Marco Wanderwitz ihre Arbeit aufgenommen. Initiiert nach dem Wohngipfel wollte man gemeinsam Fragen beantworten, wie sich Bauland schaffen lässt und wie eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik aussehen könnte. Ihre Empfehlungen versteht die Kommission als "Werkzeugkasten", der "ganz bewusst eine möglichst breite Palette von Ansätzen und Handlungsoptionen" darstellt.

Gleich als erster Punkt wird im Abschlussbericht die Bedeutung einer "aktiven Boden- und Liegenschaftspolitik" als "Garant für eine nachhaltige Entwicklung" hervorgehoben. Bund, Länder und Kommunen sollten deswegen konsequent eine aktive Liegenschaftspolitik betreiben, sprich Grundstücke und Immobilien kaufen, auch weil "Kommunen, die bereits eine aktive nachhaltige Bodenpolitik betreiben, für die Schaffung eines sozial ausgewogenen Wohnungsangebotes eine gute Ausgangsposition haben". Deswegen wird auch empfohlen, das kommunale Vorkaufsrecht zu stärken und von zwei Monaten auf drei Monate zu verlängern.

Außerdem schlägt die Kommission vor, "Abweichungen von Höchstpreisvergaben kommunaler Grundstücke sowie der Grundstücksankauf insbesondere zum Zweck der Errichtung von geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau" zu erleichtern. Dazu passt, dass die Kommission die Vergabe von öffentlichen Grundstücken nach einem Konzeptverfahren fördern will, was bedeuten würde, dass nicht mehr der den Zuschlag erhält, der am meisten für ein Grundstück zahlen kann, sondern der, dessen Konzept im Sinne des Gemeinwohls am meisten überzeugt.

Auch die Vergabe eines Grundstücks im Erbbaurecht sollte stärker zum Einsatz kommen, weswegen der "Bekanntheitsgrad des Erbbaurechts" erhöht werden soll. Bei dem Punkt, wie sich Bauland besser ausweisen lässt und schneller gebaut werden kann, hat die Kommission im zweiten Teil ihrer Empfehlungen deutlich konkretere Vorschläge als bei der Bodenpolitik. So schlägt sie nicht nur vor, städtebauliche Maßnahmen besser anzuwenden, sondern empfiehlt auch Regeln des Baugesetzbuches "behutsam" zu lockern, etwa den Paragrafen 31 Baugesetzbuch. In Paragraf 34 soll befristet ein neuer Absatz eingefügt werden, der "Bebauungspläne, die sich thematisch auf Festsetzungen für den Wohnungsbau beschränken, ermöglichen soll". Ferner wird vorgeschlagen, im Rahmen einer Novelle des Baugesetzbuchs "die Anwendung des Baugebots zu erleichtern, um zielgerichtet auf die Schließung von Baulücken zugunsten des Wohnungsbaus hinzuwirken".

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