Süddeutsche Zeitung

Staatliche Prämien:Wohneigentum soll für mehr Menschen bezahlbar werden

  • Von 2021 an wird die Wohnungsbauprämie deutlich aufgestockt, die Verdienstgrenzen werden angepasst.
  • Wer maximal 35 000 Euro Jahreseinkommen zu versteuern hat, kann die staatliche Förderung künftig in Anspruch nehmen.
  • Die Bausparkassen hoffen auf neue Kunden.

Von Thomas Öchsner

Viele Menschen träumen von den eigenen vier Wänden. Damit das kein Traum bleibt, gibt es schon seit 1952 die Wohnungsbauprämie. Der Zuschuss soll dazu beitragen, dass auch Menschen mit einem nicht allzu üppigen Einkommen sich zumindest ein kleines Vermögen für einen späteren Immobilienerwerb aufbauen können. Doch in den vergangenen Jahren ist diese Idee ein bisschen verkümmert. Nach Angaben der Landesbausparkassen (LBS) haben schon viele Berufsanfänger keinen Anspruch auf die Prämie, weil sie für den Erhalt der Förderung zu viel verdienen.

"Ein plastisches Beispiel ist die alleinstehende Krankenschwester, deren zu versteuerndes Einkommen schon ab dem zweiten Berufsjahr oberhalb der aktuellen Grenze liegt", schreibt Axel Guthmann, Verbandsdirektor der LBS, in einer Analyse. Doch damit macht die Bundesregierung bald Schluss. Von 2021 an wird die Wohnungsbauprämie, von der in erster Linie Bausparer und Käufer von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften profitieren, deutlich aufgestockt. Das hat jetzt der Bundesrat beschlossen.

So werden die Einkommensgrenzen, bis zu denen der Staat Geld dazulegt, an die Preissteigerung der vergangenen Jahre angepasst und um fast 37 Prozent auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 35 000 Euro für Alleinstehende und 70 000 Euro für Paare angehoben. Das zugehörige Bruttoeinkommen liegt je nach individuellen Abzügen noch um einiges darüber. Bislang werden nur Bausparer gefördert, deren zu versteuerndes Einkommen nicht höher als 25 600 (Paare: 51 200) Euro liegt. Das letzte Mal waren die Einkommensgrenzen vor mehr als zwei Jahrzehnten erhöht worden.

Auch der maximal förderfähige Sparbetrag wird nach oben gesetzt. Er steigt von 512 (Paare: 1024) Euro jährlich auf 700 beziehungsweise 1400 Euro. Gleichzeitig erhöht sich der Fördersatz von 8,8 auf 10,0 Prozent. Damit liegt der maximale Sparzuschuss des Staates für Singles künftig bei 70 Euro und für Verheiratete bei 140 Euro im Jahr. Derzeit beträgt er noch 45 und 90 Euro. Nach Angaben der Landesbausparkassen gelten die Verbesserungen von 1. Januar 2021 an und dann auch für schon bestehende Bausparverträge. Die Bausparkassen erwarten, dass sich dadurch der Kreis der Geförderten deutlich erweitert.

Die Zinsen für Baukredite sind niedrig, die Boden- und Kaufpreise oft horrend

Viele potenzielle Häuslebauer stecken derzeit in der Klemme, vor allem in den Groß- und Universitätsstädten, in denen die Immobilienpreise kräftig gestiegen sind: Einerseits könnten sie von den historisch niedrigen Zinsen für Baukredite profitieren. Andererseits reicht das Eigenkapital wegen der teilweise horrenden Boden- und Kaufpreise oft nicht, um sich solide bei einer Bank finanzieren zu können, erst recht, wenn man vor Eintritt in den Ruhestand seine Schulden abbezahlt haben will.

Trotzdem hoffen die Bausparkassen jetzt auf viele neue Kunden, die das Bausparen wieder für sich entdecken. "Wenn sich nun dank der verbesserten Wohnungsbauprämie eine substanzielle zusätzliche Zahl von Sparern quasi selbst dazu verpflichtet, Geld für Wohneigentum auf die hohe Kante zu legen, die es vorher nicht getan hätte, ist viel gewonnen", schreibt der LBS-Lobbyist Guthmann. Gerade in den Ballungsräumen mit stark gestiegenen Immobilienpreisen dürften die paar Euro mehr vom Staat aber keine allzu große Hilfe sein. Auch können solche staatlichen Subventionen zu Mitnahmeeffekten bei Sparern führen, die auch ohne Prämie einen Bausparvertrag abgeschlossen hätten.

Sicher ist: Wer in den eigenen vier Wänden wohnen kann, hat mehr Geld. So müssen Haushalte, die in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus leben, nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) durchschnittlich 15 Prozent von ihrem Nettoeinkommen fürs Wohnen abzweigen, Mieter dagegen 34 Prozent. Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie verfügten laut DIW im Jahr 2017 über ein durchschnittliches Vermögen von gut 225 000 Euro, Mieter dagegen lediglich über ein Neuntel davon, rund 24 000 Euro.

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SZ vom 02.12.2019/leja
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