Süddeutsche Zeitung

Konto für jedermann:BGH: 8,99 Euro für ein Basiskonto sind zu viel

Mit ihrem Urteil schützen die Richter einkommensschwache Menschen vor überhöhten Kontogebühren. Die Deutsche Bank muss ihre Kosten anpassen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) schützt Nutzer von sogenannten Basiskonten für einkommensschwache Menschen vor überhöhten Gebühren. Die Banken dürfen ihren Mehraufwand für die Kontoführung künftig nicht mehr allein auf die Inhaber der Basiskonten umlegen, wie die Karlsruher Richter entschieden und damit einer Klage der Verbraucherzentralen gegen die Deutsche Bank stattgaben. Diese darf ihr Basiskonto ab sofort nicht mehr wie bisher für 8,99 Euro im Monat anbieten. Das Urteil gilt auch für bereits laufende Verträge.

Seit 2016 gibt es in Deutschland das sogenannte "Basiskonto für Jedermann". Jeder Bürger, egal wie arm oder reich, hat einen Anspruch darauf - die Bank darf also keinen Kunden abweisen. Der Hintergrund: Menschen ohne geregeltes Einkommen haben oft Schwierigkeiten, ein normales Konto zu eröffnen. Und ohne Konto ist es schwer, eine Wohnung zu finden oder eine Arbeitsstelle. Das Basiskonto soll daher auch Sozialhilfeempfängern, Obdachlosen oder Geflüchteten offenstehen. Sie können darüber alle grundlegenden Bankgeschäfte abwickeln: Geld einzahlen und abheben, Überweisungen veranlassen, mit Karte bezahlen.

Bei der Deutschen Bank jedoch kostete die Kontoführung für ein solches Basiskonto bislang 8,99 Euro im Monat - zu hoch, fanden die Verbraucherzentralen. Vor allem, weil für das sogenannte Aktiv-Konto der Bank nur 4,99 Euro monatlich fällig werden. Die Deutsche Bank hingegen hatte im Prozess vorgerechnet, dass die Kontogebühr ziemlich genau den eigenen Kosten entspreche. Nach Darstellung des Geldhauses sind die Formalitäten bei der Eröffnung des Kontos und der Umgang mit der speziellen Kundengruppe mit überdurchschnittlich viel Aufwand verbunden. Außerdem gebe es höhere Risiken: Beim Basiskonto müssten die Mitarbeiter ganz besonders darauf achten, dass es nicht zur Geldwäsche oder Terrorfinanzierung missbraucht werde.

Im Gesetz steht nur, dass das Entgelt "angemessen" sein muss

Schon in den Vorinstanzen waren sich Landgericht und Oberlandesgericht in Frankfurt einig, dass 8,99 Euro zu viel sind. Ein angemessener Preis ist aber tatsächlich nicht leicht zu ermitteln, auch der BGH hat keine Obergrenze festgelegt. Im Gesetz steht lediglich, dass das Entgelt für die Dienste "angemessen" sein muss. Kostenlos muss es nicht sein. Und: "Für die Beurteilung der Angemessenheit sind insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten zu berücksichtigen." Die Verbraucherzentralen kritisieren diese Regelung. Sie befürchten, dass Menschen, denen eigentlich ein Basiskonto zusteht, es sich am Ende schlicht nicht leisten können.

Tatsächlich hat die Stiftung Warentest festgestellt, dass Basiskonten seit einer ersten Untersuchung 2017 unterm Strich teurer geworden sind. Zum Stichtag 1. Oktober 2019 boten von 124 untersuchten Banken nur zwei das Basiskonto gratis an. Bei den teuersten Banken musste der Kunde in der Modellrechnung mehr als 200 Euro im Jahr für das Konto und seine Transaktionen bezahlen.

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dpa/vit
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