Geldwäsche:EU will hohe Barzahlungen verbieten

Illustration Eine Geldrolle liegt auf einem Tisch

Rollen darf man sein Bargeld weiter, wie man mag. Nur 10 000 Euro und mehr in cash zu bezahlen, das soll nicht mehr möglich sein.

(Foto: Thomas Eisenhuth/Imago)

Die Kommission verschärft den Kampf gegen Geldwäsche. Sie plant Limits für Bargeld, eine neue Kontrollbehörde und weniger Spielraum für die Mitgliedstaaten. Das geht aus internen Dokumenten hervor.

Von Björn Finke, Brüssel

Eine neue EU-Behörde, weniger Spielraum für die Mitgliedstaaten, eine Obergrenze für Bargeschäfte: Die EU-Kommission will den Kampf gegen Geldwäsche deutlich verschärfen. In zwei Wochen wird die Brüsseler Behörde ein lange erwartetes Gesetzespaket präsentieren. Der Süddeutschen Zeitung liegen Entwürfe von drei Verordnungsvorschlägen und einem Richtlinienvorschlag vor.

Dass es Kriminellen bisher zu leicht fällt, schmutziges Geld in den legalen Finanzkreislauf einzuspeisen, haben die Skandale der vergangenen Jahre gezeigt, etwa bei den skandinavischen Geldhäusern Nordea und Danske Bank. Und erst am Dienstag warf die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland der Bundesregierung in einer Studie Versagen beim Kampf gegen Geldwäsche vor. Bereits vergangene Woche hatte der Europäische Rechnungshof der EU ein schlechtes Zeugnis bei diesem Thema ausgestellt.

Dabei hat es der EU nicht an gesetzgeberischem Fleiß gemangelt: Die entsprechende Richtlinie ist fünfmal überarbeitet worden - aber es bleiben Lücken, und es hapert bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Doch das neue Paket werde nun der "Big Bang" sein, kündigte Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness jüngst in einem SZ-Interview an.

Eine der wichtigsten Änderungen laut den Entwürfen: Die Anti-Geldwäsche-Regeln sollen künftig größtenteils über eine EU-Verordnung abgedeckt sein, nicht wie bisher über eine Richtlinie. Eine Verordnung müssen Regierungen eins zu eins umsetzen, Richtlinien dagegen bieten Spielraum bei der Ausgestaltung - und dieser Spielraum hat dem System nach Meinung der Kommission geschadet.

Daneben wird in den Gesetzentwürfen erstmals ein EU-weiter Höchstbetrag für Bargeldzahlungen eingeführt - von 10 000 Euro. In einigen Mitgliedstaaten existieren solche Limits bereits, in Griechenland liegt es bei nur 500 Euro. Diese niedrigeren Limits dürfen bleiben, die EU-Regelung verbietet lediglich, höhere oder gar keine Grenzen zu setzen. Betroffen wäre zum Beispiel Deutschland, wo bisher kein Limit existiert. Außerdem wird das Gesetzespaket Anbietern von Kryptowährungen wie Bitcoin neue Pflichten auferlegen: Sie müssen Behörden künftig Daten über Sender und Empfänger von Transfers zur Verfügung stellen.

Geldwäsche: Gibt's natürlich auch in legal, aber in manchen Salons wird nicht nur Wäsche gewachsen - sondern auch Geld.

Gibt's natürlich auch in legal, aber in manchen Salons wird nicht nur Wäsche gewachsen - sondern auch Geld.

(Foto: Erin Deleon/Mauritius)

Die Kontrolle der Finanzbranche wird sich ebenfalls deutlich ändern: Die Kommission will bis Anfang 2023 eine eigene EU-Behörde zum Kampf gegen Geldwäsche schaffen. Wobei solch ein Zeitplan immer davon abhängt, wie schnell EU-Parlament und Mitgliedstaaten den Gesetzentwürfen der Kommission zustimmen.

Bislang überwachen nationale Behörden, ob sich Banken ausreichend dagegen wappnen, dass Kunden Schwarzgeld oder Gewinne aus dunklen Geschäften in den legalen Finanzkreislauf einspeisen. In Deutschland ist die Bafin, kurz für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, zuständig. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in Paris beschränkt sich weitgehend auf die Koordinierung. Die EU-Kommission bemängelt jedoch Qualitätsunterschiede zwischen den nationalen Aufsehern und will nun mit einer echten EU-Kontrollbehörde Abhilfe schaffen.

Selbst Kritiker sind positiv überrascht: "Das Paket ist sicher ein großer Wurf"

Diese neue Einrichtung wird einige große und als riskant eingestufte Finanzkonzerne direkt kontrollieren - inklusive Vor-Ort-Inspektionen und dem Recht, Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro zu verhängen. Für die anderen Geldhäuser bleiben die nationalen Aufseher zuständig. Die EU-Behörde wird deren Arbeit aber koordinieren und überwachen. Stellt sich heraus, dass ein staatlicher Aufseher bei einer Bank nicht gut genug hinschaut, kann die EU-Institution den Fall direkt an sich ziehen.

Die neue Behörde wird sich jedoch nicht ausschließlich der Finanzbranche widmen. Zugleich soll sie die Arbeit der nationalen "Financial Intelligence Units" koordinieren und unterstützen. Diese FIUs gibt es in allen Mitgliedstaaten; bei ihnen gehen die Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche von außerhalb der Finanzbranche ein, etwa von Maklern, Juwelieren oder Autohändlern, wenn Kunden große Beträge in bar bezahlen. In Deutschland ist diese Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zoll angesiedelt.

Aus dem Europaparlament kommt bereits Zustimmung: "Das Paket ist sicher ein großer Wurf, der jahrelange Druck zahlt sich aus", sagt Sven Giegold, der finanzpolitische Sprecher der europäischen Grünen. Zugleich weist er kritisch darauf hin, dass viele Mitgliedstaaten die bereits existierenden EU-Vorschriften immer noch nicht richtig umgesetzt haben: "Wir brauchen eine Null-Toleranz-Politik der EU-Kommission und Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Staaten, die bestehendes EU-Recht nicht effektiv anwenden."

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