Bankenregulierung:Zurück in die Zukunft

Deutsche Bank AG's Headquarters And Branches Ahead Of First Half Results

Trennbankengesetz mit Ausnahmen: Institute wie die Deutsche Bank können um eine Abspaltung riskanter Geschäfte herumkommen.

(Foto: Martin Leissl/Bloomberg)

Donald Trump will die Volcker Rule, die Vorbild für das deutsche Trennbankengesetz war, überprüfen. Warum das auch gut sein könnte.

Von Katharina Wetzel

Die Nachricht schlug ein wie ein Feuerball: US-Präsident Donald Trump will den Dodd-Frank-Act überprüfen lassen. Dieses Regelwerk für die Banken wurde im Zuge der Finanzkrise eingeführt, um eine erneute Schieflage des Finanzsystems zu verhindern. Zwar ist noch nicht klar, ob die USA die Regeln tatsächlich abschaffen oder lockern. Doch EZB-Präsident Mario Draghi warnte bereits: "Das Letzte, was wir im Augenblick brauchen, ist eine Lockerung der Regulierung." Und aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) heißt es: "An den grundsätzlichen Lehren aus der letzten Finanzkrise muss festgehalten werden. Für die großen, systemrelevanten Banken brauchen wir international abgestimmte strenge Aufsichtsregeln, insbesondere hinreichende Kapital- und Liquiditätsanforderungen. Es wäre ganz falsch, davon abzugehen." Die Sorgen sind berechtigt. Eine Deregulierungswelle in den USA könnte zu ähnlichen Bestrebungen in Großbritannien, der EU, Deutschland und Frankreich führen.

Eigenhandels-Verbote klingen hart. Doch für Banken stellen sie keine große Hürde dar

Trump hat es auf die Volcker Rule abgesehen, die auf den früheren Chef der US-Notenbank Paul Volcker zurückgeht. Dieser wollte mit einem Eigenhandelsverbot die Banken zügeln und verhindern, dass sie auf eigene Rechnung ohne Kundenbezug spekulieren. Die Regel war auch Vorbild für die Trennbanken-Regulierung in Deutschland, Frankreich und Europa. Angesichts milliardenschwerer Rettungsprogramme für Banken war das Urteil schnell gefällt, der "schlechte" Eigenhandel innerhalb des Wertpapiergeschäfts sollte verboten werden, um Sparer und Steuerzahler vor den Zockergeschäften zu schützen.

Doch mittlerweile zweifeln immer mehr Experten an der Sinnhaftigkeit der Regelung. "Heute wird das Eigenhandelsverbot sehr viel kritischer gesehen", sagt Jan Pieter Krahnen, Ökonom der Goethe-Universität in Frankfurt. "Das Dodd-Frank-Gesetz wurde unmittelbar nach der Krise mit heißer Nadel gestrickt. Es gibt vielerlei Anlass, dieses und die Regelungen in der EU und Deutschland zu überprüfen", sagt Krahnen, der wie andere Experten nun hofft, dass die Trennbanken-Vorschläge der Liikanen-Kommission umgesetzt werden.

Die 2011 von EU-Kommissar Michel Barnier eingesetzte Expertenkommission Liikanen hatte sich 2012 für eine Abtrennung des gesamten Wertpapierhandels in eine rechtlich eigenständige Einheit ausgesprochen. Dabei ist das Liikanen-Modell keine Reise zurück in die 30er-Jahre der USA, als mit Glass Steagall nach der Weltwirtschaftskrise ein klassisches Trennbankensystem eingeführt wurde. Dieses sah einerseits Geschäftsbanken mit Einlagen- und Kreditgeschäft und andererseits Investmentbanken mit Wertpapiergeschäften in jeweils getrennten Instituten vor. Nach dem Liikanen-Modell wären die Geschäfte unter demselben Dach möglich, jedoch in verschiedenen rechtlichen Einheiten. Bei einer Schieflage des riskanten Handelsbereichs kann dieser so leichter aufgelöst werden, ohne dass die Einlagen der Kunden gefährdet sind. Auch "Too-big-to-fail-Banken" wären weniger vernetzt. Damit gemeint sind Institute, die zu verwoben und bedeutend sind, als dass der Staat sie bei einer Schieflage fallen lassen kann. International gelten etwa 30 Institute als systemrelevant, darunter auch die Deutsche Bank.

Krahnen, der auch Mitglied der Liikanen-Gruppe war, sieht in einer Separierung des gesamten Wertpapierhandels eine gute Lösung, da in der Praxis kaum unterschieden werden kann, ob die Bank etwa auf eigene Rechnung spekuliert oder ein Absicherungsgeschäft gegen Zins- oder Währungsschwankungen vornimmt. "Es ist unendlich schwierig und letztlich hoffnungslos, 'schlechten' und 'guten' Handel zu erkennen", sagt Krahnen.

Als Beispiel nennt er den Skandal um den JP-Morgan-Händler, der 2012 als "Londoner Wal" bekannt wurde und mit Derivategeschäften 6,2 Milliarden Dollar verzockte. Doch war es Spekulation oder ein Absicherungsgeschäft? Wissenschaftler Krahnen hält es für sehr gut möglich, dass es sich in dem speziellen Fall um eine hochkomplexe Absicherungsoperation gehandelt hat, und zeigt damit gleich auch die Bandbreite der Probleme auf, die eine vielleicht gut gemeinte, aber nicht konsequent ausgestaltete Regulierung bewirken kann.

So sieht das deutsche Trennbankengesetz ab einem bestimmten Schwellenwert ein Verbot des Handels auf eigene Rechnung vor. Alternativ kann die Bank die Geschäfte zwar auch in eine eigenständige Gesellschaft auslagern. Kritiker befürchten jedoch, dass Institute von einer Separierung kaum Gebrauch machen werden, da das Gesetz viele Ausnahmen zulässt.

Grundsätzlich fallen elf Institute in den Anwendungsbereich. Manche haben bis zum 1. Juli 2017 eine zwölfmonatige Verlängerung beantragt. Darunter einige, die wohl signalisiert haben, dass sie die verbotenen Geschäfte lieber zurückfahren oder einstellen. Doch warum sollten große Investmentbanken wie etwa die Deutsche Bank ihren Handel auf eigene Rechnung lieber einstellen als ausgliedern wollen?

Wenn die Banken ihren gesamten Wertpapierhandel abtrennen müssten, wäre das sicherer

"Ein Grund könnte sein, dass Eigenhandel in dieser Reinheit des Gesetzes gar nicht mehr stattfindet, sodass die Institute damit gut leben können", sagt Krahnen. So sind Absicherungsgeschäfte von dem Verbot ausgenommen. Auch das Anbieten und Nachfragen von Produkten zur Marktpflege (sogenanntes Market Making). Doch was ist Eigengeschäft, was Marktpflege und was Absicherung? Selbst Aufseher halten die Abgrenzung für schwierig. Dies sei nur im Einzelfall und unter Berücksichtigung des gesamten Portfoliokontextes nachprüfbar, sagen manche - klingt nach einer Sisyphos-Arbeit. Es ist auch nicht auszuschließen, dass Banken unter falschem Deckmantel weiterhin ihr riskantes Geschäft betreiben. Wissenschaftler Krahnen hält ohnehin nichts von einem Verbot. Schlechte Geschäfte blieben oft unerkannt, dagegen würden gute Geschäfte verdrängt, da Banken sie aus Angst vor Strafen zurückführten. "Im Grunde wurde mit dem Gesetz mehr Schaden angerichtet, als Nutzen geschaffen", sagt Krahnen.

Das Hauptproblem: Solange der Wertpapierhandel nicht vom Einlagen- und Kreditgeschäft abgetrennt ist, sind Banken verführt, im Investmentbanking größere Risiken einzugehen. "Die Finanzierungskosten im Investmentbanking sind quersubventioniert: Sie sind also in der Universalbank kleiner, als sie es wären, wenn der Handel abgetrennt wäre", sagt Krahnen. Dabei sollte es gerade der Sinn des Gesetzes sein, dass Banken künftig bei ihren riskanten Wertpapiergeschäften Risiko und Ertrag ernsthaft abwägen. So wird ein Institut wie die Deutsche Bank, das eines der größten Derivatebücher der Welt aufweist, aber nach wie vor von den versicherten Einlagen und indirekt vom Staat risikosubventioniert, gibt Michael Troege, Professor an der Wirtschaftshochschule ESCP Europe in Paris, zu Bedenken. Troege hält die Trennbankenregeln in ihrer jetzigen Form für ein Placebo-Gesetz. "Im Prinzip hat sich gar nicht viel geändert, Banken werden mit Berichtswesen und Kontrollen überschüttet, am Ende bleibt aber nur viel Wirbel für nichts." Troege sieht auch weiterhin Gefahren, die durch das Geschäft der Banken mit Hedgefonds entstehen können. Hedgefonds sind dafür bekannt, riskante Strategien einzugehen. Viele machen jahrelang hohe Gewinne und dann plötzlich einen hohen Verlust. Nach der Auslegungshilfe des deutschen Trennbankengesetzes müssen die Geschäfte mit Hedgefonds jedoch nicht vom Depositen- und Kleinkreditgeschäft abgetrennt werden, wenn sie angemessen besichert sind. Inwieweit diese Besicherungen ausreichen, um die Verluste in einer Krisensituation abzufedern, ist laut Troege jedoch fraglich, da "Hedgefonds ihre Aktivitäten bewusst so strukturieren, dass extreme Risiken von anderen Akteuren wie Banken abgefangen werden".

Was bei einem Schockszenario passieren würde, etwa wenn Marine Le Pen in Frankreich an die Macht käme, die das Land aus dem Euro austreten lassen will, bleibt Spekulation. Über die Größenordnung ihrer Hedgefonds-Geschäfte gibt die Deutsche Bank keine Auskunft. Das BMF sieht keinen Anlass für Nachbesserungen des Trennbankengesetzes. "Die Aufsicht kann die Abtrennung von nicht ausreichend sicheren oder auf andere Weise riskanten Geschäften verlangen", heißt es. Eine Hoffnung bleibt: Wenn konkrete Änderungsvorschläge aus den USA vorlägen, werde man sich damit beschäftigen.

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