Banken:Urteil: Badenia-Bausparklausel zur Kündigung unwirksam

Karlsruhe (dpa) - Eine Vertragsklausel der Bausparkasse Badenia, nach denen sie bestimmte Verträge nach 15 Jahren kündigen kann, ist unwirksam. Das entschied das Landgericht Karlsruhe nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Klausel bedeute in ihrer konkreten Formulierung eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer, begründete eine Richterin das Urteil. Die Karlsruher Entscheidung könnte Pilotcharakter haben, denn auf eine ähnliche Klausel setzen auch die Landesbausparkasse Südwest und der Verband der Privaten Bausparkassen.

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Karlsruhe (dpa) - Eine Vertragsklausel der Bausparkasse Badenia, nach denen sie bestimmte Verträge nach 15 Jahren kündigen kann, ist unwirksam. Das entschied das Landgericht Karlsruhe nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Klausel bedeute in ihrer konkreten Formulierung eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer, begründete eine Richterin das Urteil. Die Karlsruher Entscheidung könnte Pilotcharakter haben, denn auf eine ähnliche Klausel setzen auch die Landesbausparkasse Südwest und der Verband der Privaten Bausparkassen.

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