Banken-Rettung à la Guttenberg:"Ein Fall für den Rechnungshof"

Ein Gesetz aus der Feder einer Anwaltskanzlei - der Guttenberg-Plan zur Banken-Rettung sorgt für Ärger. Die politischen Gegner schießen verbale Giftpfeile ab.

Eigentlich sind Ministerien dafür da, Gesetze zu erarbeiten. Im Fall des "Gesetzes zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes", dessen Entwurf in diesen Tagen diskutiert wird, ist das ein wenig anders. Denn dieses Gesetz für ein neues Banken-Rettungsmodell stammt komplett aus der Feder der britischen Großkanzlei Linklaters - und der Auftrag stammt von Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU).

Karl-Theodor zu Guttenberg, Foto: getty

Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat ein Gesetz zur Banken-Rettung von einer britischen Anwaltskanzlei ausarbeiten lassen.

(Foto: Foto: Getty Images)

Für Guttenbergs politische Gegner ist das eine Ungeheuerlichkeit. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat ihrem Kabinettskollegen Verschwendung von Steuergeldern vorgeworfen. Die SPD-Politikerin sagte der Berliner Zeitung: "Es ist unverantwortlich, eine große Wirtschaftskanzlei zu beauftragen, statt den vorhandenen Sachverstand innerhalb der Bundesregierung zu nutzen." Umso befremdlicher sei dies, weil das Wirtschaftsministerium für das Insolvenzrecht gar nicht zuständig sei.

Auch Grünen-Fraktionschefin Renate Künast ist erbost. "Für mich ist das ein Fall für den Rechnungshof", sagte sie dem Blatt. "Ich will wissen, wie viel Steuergeld Guttenberg für diesen Entwurf gezahlt hat", forderte Künast. Er hätte diese Kosten aus seiner Wahlkampfkasse zahlen müssen, forderte die Politikerin.

Zoff der Ministerien

Kritik am Vorgehen Guttenbergs kommt auch von der Linkspartei. "Das ist ein Bankrottbekenntnis der Ministerien", sagte der Abgeordnete Wolfgang Neskovic der Berliner Zeitung. Er kritisierte, dass immer häufiger Anwälte im Staatsauftrag Gesetzentwürfe schreiben. "Das nimmt immer mehr zu."

Das Wirtschaft- und das Justizministerium hatten vor einigen Monaten vom Bundeskabinett den Auftrag erhalten, ein neues Modell zur Rettung maroder Banken jenseits von Verstaatlichung und Enteignung auszuarbeiten. Beide Ministerien hatten daraufhin stark unterschiedliche Grundzüge eines solchen Modell vorgestellt, sich aber nicht auf einen Weg geeinigt. Das Wirtschaftsministerium hatte die Arbeiten weiter vorangetrieben und vor wenigen Tagen einen vollständigen Gesetzentwurf präsentiert. Auch das Justizministerium kündigte an, in Kürze einen eigenen Gesetzesvorschlag vorzulegen.

Insgesamt gab die Bundesregierung zwischen 2006 und 2009 knapp 2,5 Millionen Euro für die Zuarbeit externer Experten aus, wie die Berliner Zeitung berichtete.

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