Die Verbraucherschützer haben im Kampf gegen Negativzinsen einen Rückschlag erlitten. Das Landgericht Leipzig entschied in einem Urteil, das am Donnerstag veröffentlicht wurde, im Sinne der Bank (Az.: 5 O 640/20). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland. Diese führte im Februar dieses Jahres auf ihre Girokonten einen Negativzins in Höhe von 0,7 Prozent ab einem Betrag von 5000 Euro ein. Zahlen sollten Neu- und auch Bestandskunden, die das Girokonto-Modell wechseln. Die Verbraucherzentrale argumentierte, der Negativzins sei unzulässig, weil er nicht neben den Kontoführungsgebühren verlangt werden dürfe. Eine solche Doppelbepreisung sei verboten.
Das Landgericht wies dies zurück. Ein Girokonto diene zwei unterschiedlichen Zwecken - zum einen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, also Ein- und Auszahlungen des Kunden, zum anderen der Verwahrung von Einlagen. "Es muss sich bei diesen Geldern aber nicht allein um Einlagen handeln, die nur der Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dienen, sondern auch um Gelder, die die Bank für den Kunden regelrecht 'aufbewahrt'", entschieden die Richter. Deshalb sei es auch zulässig, dass die Sparkasse für die zwei unterschiedlichen Dienstleistungen jeweils eigene Entgelte verlangt.

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Rechtsgültig ist das Urteil noch nicht. Die Verbraucherzentrale Sachsen will in Berufung gehen. Außerdem führt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fünf weitere Negativzins-Klagen gegen Banken, die noch nicht entschieden sind. Sie stützen sich teilweise auch auf andere juristische Argumente als beim jetzt entschiedenen Fall. Womöglich muss am Ende der Bundesgerichtshof entscheiden.
Seit Anfang des Jahres hat sich die Zahl der Banken, die einen Negativzins auf Giro- oder Tagesgeldkonten verlangen, deutlich erhöht. Das Verbraucherportal Biallo zählt inzwischen 450 von 1300 untersuchten Instituten, die Negativzinsen kassieren; allein 200 von ihnen führten die Strafzinsen in diesem Jahr ein. Rund ein Drittel der Banken gewährt nur noch einen Freibetrag von 25 000 Euro oder weniger.
Zuletzt häuften sich zudem Fälle, in denen Banken und Sparkassen auch treue Kunden mit Negativzinsen belasten. Da sie diese auf bestehende Konten nicht einfach einführen können, lassen sie die Kunden individuelle Vereinbarungen unterschreiben. Stimmen sie nicht zu, droht die Kündigung des Kontos. Solche Vereinbarungen verschickten zuletzt die Postbank und die Direktbank ING. Die Verbraucherzentralen halten auch dieses Vorgehen für rechtlich teilweise unzulässig und bereiten Klagen dazu vor.