In Deutschland gibt es keine gesetzlich vorgegebene konkrete Obergrenze für Zinssätze. Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geht aber hervor, wann ein Geschäft als Wucher gilt und damit sittenwidrig wird. Und daran orientieren sich auch die Gerichte. Zwei neue Urteile legen nun ein Geschäftsgebaren von Banken offen, das so sicherlich die Ausnahme von der Regel ist. Die beiden Fälle zeigen jedoch, wie einzelne Akteure in der Finanzbranche offenbar der Versuchung nicht widerstehen können, die Notlage anderer Menschen skrupellos auszunutzen, um ihren Profit zu maximieren.
KrediteDas ist doch Wucher
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Zwei neue Gerichtsurteile zeigen: Banken dürfen die finanzielle Notlage von Kunden nicht zu ihrem Vorteil ausnutzen. Welche Zinsen viel zu hoch und damit sittenwidrig sind.
Von Thomas Öchsner
