Banken - Hamburg:Warburg-Bank-Eigner mit hohen Mitteln für Cum-Ex-Risiken

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Euro-Münzen auf Euro-Banknoten. Foto: Tobias Hase/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa) - Angesichts drohender Risiken aus einem Prozess um so genannte Cum-Ex-Geschäfte hat die Hamburger Privatbank M.M. Warburg finanzielle Vorsorge getroffen. Die Hauptgesellschafter Christian Olearius und Max Warburg hätten erklärt, sie würden die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bank für alle möglichen Steuerrückforderungen und Einziehungen sicherstellen, teilte die Bank am Dienstag mit. Dabei gehe es um einen Betrag bis zu 280 Millionen Euro, abzüglich von Rückstellungen im zweistelligen Millionenbereich, die bereits von der Bank selbst vorgenommen wurden. Warburg war in den Jahren 2007 bis 2011 in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt, bestreitet aber jede rechtswidrige Absicht. Olearius und Warburg haben sich mittlerweile aus dem Aufsichtsrat der Bank zurückgezogen.

Am Landgericht Bonn läuft gegenwärtig ein Strafverfahren gegen zwei Londoner Aktienhändler, an dem auch die Warburg-Gruppe beteiligt ist. Die Bank ist nicht als Täter oder Teilnehmer angeklagt, doch kann das Gericht die Einziehung von Taterträgen gegen Warburg anordnen. Warburg nennt in der Mitteilung zwei Tatkomplexe: Von 2007 bis 2011 habe die Bank umstrittene Geschäfte mit einem Gewinn von 68 Millionen Euro getätigt, wobei die erstattete Kapitalertragssteuer 169 Millionen betrug. Den größten Teil der Beträge hätten andere Marktteilnehmer erhalten, gegen die zum Teil Ermittlungsverfahren geführt würden.

Zudem habe Warburg Invest zwei Sondervermögen verwaltet und im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften 780 000 Euro Verwaltungsgebühren eingenommen. Dabei ging es um Kapitalertragssteuern von 109 Millionen Euro. Der Ertrag sei den Sondervermögen und damit Fondsanlegern zugute gekommen. Das Gericht kann somit 278,8 Millionen Euro einfordern. In dem Zusammenhang sind jedoch noch etliche offene Rechtsfragen zu klären.

Bei solchen Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden.

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