Banken:Gericht: Bank darf keine nachträglichen Negativzinsen erheben

Tübingen (dpa) - Eine Bank darf ihren Kunden bei schon bestehenden Konten nach Auffassung des Landgerichts Tübingen nicht nachträglich Negativzinsen aufbürden. Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale gegen die Volksbank Reutlingen geklagt, die ihren Kunden in einem Preisaushang mögliche Strafzinsen angekündigt hatte. Das Gericht entschied: Bei bereits abgeschlossenen Einlagegeschäften könne die Bank nicht einseitig nachträglich eine Entgeltpflicht einführen. Weil die Volksbank keine Unterscheidung zwischen Alt- und Neuverträgen gemacht habe, seien ihre Klauseln insgesamt unwirksam.

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Tübingen (dpa) - Eine Bank darf ihren Kunden bei schon bestehenden Konten nach Auffassung des Landgerichts Tübingen nicht nachträglich Negativzinsen aufbürden. Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale gegen die Volksbank Reutlingen geklagt, die ihren Kunden in einem Preisaushang mögliche Strafzinsen angekündigt hatte. Das Gericht entschied: Bei bereits abgeschlossenen Einlagegeschäften könne die Bank nicht einseitig nachträglich eine Entgeltpflicht einführen. Weil die Volksbank keine Unterscheidung zwischen Alt- und Neuverträgen gemacht habe, seien ihre Klauseln insgesamt unwirksam.

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